Dienstag, 24. April 2001

Verbot wieder befristet

Die EU-Agrarminister haben sich grundsätzlich auf eine Verlängerung des Tiermehl-Verfütterungsverbots im Kampf gegen die Rinderseuche BSE geeinigt.

Das sagte eine Sprecherin von EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne am Dienstag in Luxemburg am Rande des Ministertreffens. Das Verbot soll wiederum befristet gelten - wie lange ist allerdings noch offen.

Die Kommission wird einen Vorschlag für die konkreten Bedingungen des befristeten Verbots noch in diesem Monat dem Veterinärausschuss zur Abstimmung vorlegen. Auf dem Tisch des Ministerrates lag dazu ein aktuelles Arbeitspapier der EU-Kommission.

Danach soll das bestehende Verbot gelten, bis eine neue EU-Verordnung in Kraft tritt, wonach tierische Bestandteile von Futtermitteln nur noch von solchen Tieren stammen dürfen, die für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese Regelung könnte Anfang 2002 in Kraft treten.

Die EU-Agrarminister hatten sich im vergangenen Dezember darauf geeinigt, zunächst bis Ende Juni in der gesamten Europäischen Union generell die Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl zu verbieten, das als hochgradig BSE-infektiös gilt. Das Verfütterungsverbot von Tiermehl an Wiederkäuer aus dem Jahr 1994 soll auch nach dem neuen Vorschlag der Kommission bestehen bleiben.

24.4.2001 19:52