Ab 2002 keine neue Gemeindehaftung für BA

Die Anteilsverwaltung-Zentralsparkasse (AVZ), die verbliebene Holding der Zentralsparkasse, wurde mit Rechtswirksamkeit von heute, 18. April 2001, in eine Privatstiftung umgewandelt, teilte die Bank Austria (BA) mit. Ab 2002 gibt es keine neue Gemeindehaftung für Bank Austria Verbindlichkeiten.
Die Haftung der Stadt Wien - im Wege über die Stiftung - für die Bank Austria beschränke sich durch diesen Schritt auf alle Verbindlichkeiten der Bank Austria, die bis zum 31.12.2001 eingegangen wurden und werden.
Neue Verbindlichkeiten nach diesem Stichtag sind nicht mehr von der Haftung der Stadt Wien erfasst. Für bestehende Verbindlichkeiten bis zum 31.12.2001 bleibt diese Ausfallshaftung bis zu deren Erfüllung aufrecht. Das kann nach früheren Angaben von BA-Generaldirektor Gerhard Randa je nach Laufzeiten noch 30 bis 50 Jahre dauern.
Die nunmehrige "Privatstiftung zur Verwaltung von Anteilsrechten" führe alle Rechte und Pflichten der AVZ weiter und hafte auch mit ihrem gesamten Vermögen für die Bank Austria, hieß es in der heutigen Bank Austria-Mitteilung weiter.
Durch die Fusion der Bank Austria mit der bayerischen HypoVereinsbank (HVB) im Dezember 2000 ist die AVZ, davor mit 22,7 Prozent Hauptaktionärin der BA, mittlerweile zur HVB-Aktionärin geworden. An der bayerischen Großbank hält die AVZ nun 5,39 Prozent der Stimmrechte über eine zwischengeschaltete deutsche Kapitalgesellschaft.
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