Gewerkschaftschef Bsirske kritisiert Schröder

Die deutsche Regierung will die Arbeitsämter künftig zu Sanktionen gegen unwillige Arbeitslose verpflichten - bisher sind solche Maßnahmen Ermessenssache. Arbeitsunwillige sollten auf jeden Fall mit Strafmaßnahmen belegt werden, sagte der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres (SPD).
"Wir wollen das verpflichtend vorschreiben." Bisher liege es im Ermessen der Arbeitsämter, ob sie Sanktionen anwenden, wenn jemand ein Job-Angebot ausschlägt oder Vereinbarungen bricht.
Nach den Vorstellungen von Andres sollen Stellensuchende und Arbeitsvermittler künftig eine Vereinbarung unterschreiben, die konkrete Schritte für die Weiterbildung und den Weg zurück in einen Job festlegt. "Dann hat der Arbeitslose einen Anspruch, aber er hat auch gegenüber dem Amt und der Gesellschaft eine gewisse Bringschuld." Wenn der Umgang verbindlicher sei, könnten Sanktionen wie Sperrzeiten anders angewandt werden.
Schröder löste Diskussion aus
Die Diskussion hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) Anfang April ausgelöst, indem er sagte, es gebe "kein Recht auf Faulheit in unserer Gesellschaft". Die Arbeitsämter könnten seiner Ansicht nach "noch konsequenter" Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitslose nutzen, die einen zumutbaren Job ablehnen. Der Kanzler erntete dafür neuerlich harsche Kritik von den Grünen. Zustimmung kam von der CDU.
ver.di kritisiert Schröder
Der Chef der neuen Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Frank Bsirske, kritisierte Schröder erneut. "Der Spruch 'Es gibt kein Recht auf Faulheit' verletzt die Würde der Arbeitslosen", sagte er. Die Regierung müsse noch mehr für den Abbau der Arbeitslosigkeit tun. Eine Möglichkeit sei es, die geplante Job-Rotation nicht auf die Weiterbildung zu beschränken.
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