Übersiedelt Kostelka in die Volksanwaltschaft?

SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer hat nicht gänzlich ausgeschlossen, dass der geschäftsführende Klubobmann Peter Kostelka in die Volksanwaltschaft übersiedeln könnte. Kostelka sei "für viele Fragen sehr qualifiziert".
Gleichzeitig stellte der Parteichef aber klar: "Peter Kostelka ist unser geschäftsführender Klubobmann."
In der SPÖ werde gerade darüber diskutiert, welche Persönlichkeit für die Volksanwaltschaft nominiert werden könnte. Das werde von manchen zu einer Debatte über den geschäftsführenden Klubobmann "etwas uminterpretiert". "Das ist die Debatte die wir in der Partei nicht führen", erklärte Gusenbauer.
Der SPÖ-Vorsitzende sprach sich auch für einen Mindestlohn von 13.000 Schilling für Vollzeitarbeit aus. Für Arbeit müsse es einen geeigneten Lohn geben. Beim Arbeitslosengeld seien die Voraussetzungen in Österreicher bedeutend schärfer als etwa in Deutschland. Die dritte Kategorie ist für den SPÖ-Vorsitzenden die Existenzabsicherung. Diese werde derzeit mit der Sozialhilfe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Deshalb trete er für die bedarfsorientierte Grundsicherung ein, damit die Menschen nicht als Bittsteller auftreten müssen.
Die Ladenöffnungszeiten sind für Gusenbauer "kein ideologisches Dogma". Es gehe darum, dass die Handelsangestellten für ihre Arbeit ordnungsgemäß entlohnt werden. Wenn die Mitarbeiter für ihre Arbeit am Abend einen geeigneten Lohn bekommen, "wird es einen Weg mit der Gewerkschaft geben".
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