Donnerstag, 19. April 2001

Begutachtungsentwurf ohne Überraschungen

Der Begutachtungsentwurf zum Kindergeld steht. Bundeskanzler Schüssel (V), Vizekanzlerin Riess-Passer (F) sowie die Minister Haupt (F) und Bartenstein (V) legten jenes Modell vor, mit dem ab 1. Jänner kommenden Jahres das Karenzgeld abgelöst werden soll.

Das Kinderbetreuungsgeld wird als Familienleistung bis zur Höchstdauer von drei Jahren in der Höhe von 6.000 Schilling monatlich ausbezahlt. Die jährliche Zuverdienstgrenze liegt bei 200.000 Schilling brutto.

Neu am Kindergeld ist, dass die Leistung nun auch von bisher unberücksichtigten Gruppen wie Studentinnen, Hausfrauen, Arbeitslosen, Selbstständigen und Bäuerinnen voll lukriert werden kann. Der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft. Das bedeutet für nicht österreichische Staatsbürger, dass sie als Anspruchsvoraussetzung fünf Jahre Aufenthalt in Österreich oder eine Beschäftigungsdauer von mindestens drei Monaten vorweisen müssen.

Eine Sonderregelung gibt es für jene Ausländer, die keinen Anspruch auf Familienbeihilfe haben, derzeit jedoch Anspruch auf Karenzgeld hätten. Auch sie können das Kindergeld beziehen. Betroffen sind Personen, die bereits 52 Wochen oder vor dem 25. Lebensjahr 20 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig erwerbstätig waren.

Höchstbezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes sind 36 Monate. Wenn allerdings nur ein Partner in Karenz geht, beschränkt sie sich auf 30 Monate.

Die Kosten im Vollausbau (2005) sollen laut Haupt 17 bis 17,3 Mrd. S betragen. Inkludiert dabei sind auch die Erhöhung der Familienbeihilfe für alle Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr um 100 S monatlich ab Jänner 2003. Eine weitere Verbesserung stellt die Anhebung des Mehrkindzuschlags bei der Familienbeihilfe für jedes dritte und weitere Kind von 400 auf 500 S monatlich dar. Diese Regelung tritt schon mit kommendem Jänner in Kraft. Dass die Kosten für das Familienpaket etwas über den Prognosen liegen, begründete Bartenstein damit, dass sich die Länder finanziell nicht am Kindergeld beteiligen.

Für Prammer "Stolperstein statt Meilenstein"
Kein "Meilenstein", sondern ein "frauenpolitischer Stolperstein" ist für SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Barbara Prammer das von der Regierung präsentierte Kindergeld. Mit diesem Gesetz würden den Frauen eine Menge Hürden in den Weg gelegt, ohne die Situation der Mütter merkbar zu verbessern, meinte sie im Pressedienst der SPÖ.

"Was Frauen wirklich wollen, ist eine gewisse Zeit finanziell und rechtlich abgesichert mit ihren Kindern zu verbringen. Dieser Entwurf bringt sie diesem Ziel nicht einen Schritt näher, im Gegenteil", so Prammer. Neu an dem Entwurf, der nun in Begutachtung geht, sei nur die Möglichkeit, "ganze drei Monate im Jahr im Rahmen der Zuverdienstgrenze dazuzuverdienen". Andererseits werde der Kündigungsschutz nicht ausgeweitet, wodurch die Frau im letzten halben Jahr ohne arbeitsrechtlichen Schutz dastehe.

Forderungen
Prammer forderte einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, auf Kinderbetreuungseinrichtungen und auf Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen nach und während der Karenzierung.

19.4.2001 16:50