Strafverfolgung wurde am 2. Jänner erteilt

In der "Causa Karl Schnell" wird sich der Bundespräsident noch eine Weile gedulden müssen: Denn wie NEWS-Recherchen (aktuelle Ausgabe) ergeben haben, wird der Akt zwischen Wien und Salzburg hin und her geschoben.
Höflich formuliert "verwundert" ist die Präsidentschaftskanzlei über das Vorgehen der Justiz in der "Causa Karl Schnell". Bekanntlich hat Salzburgs FP-Chef am 28. November öffentlich erklärt, "Lump" sei für Klestil ein "harmloser Ausdruck" - so haber er auch seinen Hund genannt. Die Staatsanwaltschaft Wien holte von Klestil Vollmacht zur Strafverfolgung ein. Sie wurde am 3. Jänner erteilt. Anfang Februar hob der Salzburger Landtag Schnells Immunität auf.
Aber erst am 2. April stellte die StA Wien einen Strafantrag wegen Beleidigung fertig. Wegen eines Formfehlers fühlte sich das Landesgericht Wien unzuständig und trat das Verfahren ans Bezirksgericht Salzburg ab. Beim dortigen Richter Wagenhofer ist der Akt bis heute nicht eingetroffen. Zudem wird überlegt, den Akt wegen Unzuständigkeit ans Landesgericht Wien zurückabzutreten.
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