Pelinka gewinnt in letzter Instanz

Der Politologe Anton Pelinka wurde vom Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz vom Vorwurf der üblen Nachrede gegenüber dem Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (F) freigesprochen. Haider hatte Pelinka geklagt, weil dieser ihm im italienischen Fernsehen vorgeworfen hatte, mit gewissen Äußerungen NS-Verbrechen zu verharmlosen.
Dass Pelinka in erster Instanz schuldig gesprochen wurde, hatte - auch international - für großes Aufsehen gesorgt und wurde im Weisenbericht kritisch kommentiert.
Pelinka kommentierte seinen nunmehrigen Freispruch mit den Worten: "Haider ist nun gerichtsnotorisch ein Verharmloser des Nationalsozialismus". Die Anwaltskanzlei Gheneff, die Haider vertreten hatte, erklärte, das Urteil werde akzeptiert, aber es sei zu großzügig. In einer Reaktion gegenüber Radio Tirol meinte Pelinka, "angesichts der relativ großen internationalen Reaktion auf meine Verurteilung in erster Instanz ist dieser Freispruch in zweiter Instanz sicher ein gutes Signal für den Stand der Grundfreiheiten in Österreich - und zwar sowohl für den Stand der Meinungs- wie auch der Wissenschaftsfreiheit in Österreich. Es ist ein für Österreich und die österreichische Demokratie gutes Urteil."
Pelinka wurde in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt
Die FPÖ - damals noch vertreten vom jetzigen Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) - hatte Pelinka geklagt, weil er im Mai 1999 im italienischen Fernsehen sagte: "Haider hat in seiner Karriere immer wieder Aussagen gemacht, die als Verharmlosung des Nationalsozialismus zu werten sind. Er hat einmal die Vernichtungslager 'Straflager' genannt. Insgesamt ist Haider verantwortlich für eine neue Salonfähigkeit bestimmter nationalsozialistischer Positionen und bestimmter nationalsozialistischer Äußerungen".
Dass Pelinka am 11. Mai des Vorjahres am Landesgericht für Strafsachen in erster Instanz wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 60.000 S verurteilt wurde, sorgte für Empörung. Die Internationale Helsinki-Förderation für Menschenrechte sprach von einem "Fehlurteil" und meinte, "man muss sich fragen, wie es um die Meinungsfreiheit in diesem Land bestellt ist". Österreichische Universitäten bzw. Uni-Institute stellen sich hinter Pelinka, ebenso sechs französische Universitätsprofessoren.
Weisenbericht hatte 1. Urteil kritisiert
Im Weisenbericht zu den EU-Sanktionen gegen die österreichische Regierung wurde im September 2000 das Verfahren Haider gegen Pelinka als Beispiel für eine offensichtlich "durchgängige Strategie des Gebrauchs der Gerichte" durch die FPÖ angeführt, "um jede heftig gegen die FPÖ vorgetragene Kritik zu unterbinden" - und gleichzeitig die Sorge geäußert, dass es damit "leicht zu ungerechtfertiger Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Äußerung öffentlicher Kritik an der Regierung" kommen könne.
In einem weiteren Verfahren Haiders gegen Pelinka - wegen eines CNN-Interviews - war der Politologe im Oktober 2000 schon in erster Instanz freigesprochen worden. Haiders Rechtsanwälte haben dagegen Berufung eingelegt.
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