Neue Ambulanzgebühr tritt am Donnerstag in Kraft

Die neue Ambulanzgebühr ist ab kommenden Donnerstag fällig. Morgen, Mittwoch, wird das neue Gesetz im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 35/2001) veröffentlicht, tags darauf tritt es in Kraft.
Gleichzeitig wird morgen auch jenes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) kundgemacht, mit dem die alte - mit 1. März dieses Jahres in Kraft getretene - Ambulanzgebühr rückwirkend aufgehoben wird (BGBl. I 33/2001).
Gegenüber der alten Regelung, die nach dem VfGH-Erkenntnis nicht eingehoben werden darf, werden nun mehr Patienten zahlen müssen, da die Gebührenbefreiungen deutlich eingeschränkt wurden. Mitversicherte Kinder sind dagegen von der Gebühr ausgenommen. Die Abrechnung findet nun quartalsweise und nicht mehr jährlich statt. Keine Änderungen gibt es bei der Höhe der Gebühr. Bei Eigenbesuch müssen Patienten 250 Schilling berappen, bei Überweisungen durch den praktischen Arzt 150 Schilling, maximal aber 1.000 Schilling für ein Jahr.
Die Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt können bereits heute im Internet unter http://www.bgbl.at/bgbl/ris/ nachgelesen werden.
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