Erst seit FP-Koalition wirklich Mehrheit für Erweiterung

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) weist die Mahnung der Bischofskonferenz, Österreich solle im Hinblick auf die EU-Erweiterung "mit größerer Entschiedenheit" auftreten, zurück. "Mit der Legende sollte man wirklich ein für alle Mal aufhören, dass die Österreicher nichts gemacht haben für die Erweiterung oder die Chance Ostöffnung nicht genützt haben".
Der Kanzler sieht auch kein Problem mit dem Regierungspartner FPÖ. Im Gegenteil: Es sei gelungen, "dass der Erweiterungsprozess aus der Totalkonfrontation heraus gekommen ist".
Schüssel betonte, erst seit die FPÖ in der Regierung sei und das Prinzip auch wirklich bejahe, gebe es in Österreich eine Mehrheit für die Erweiterung. Als "guten Grund" für seinen Optimismus nannte er auch das "behutsame Agieren" und das konstruktive Engagement von Vizekanzlerin und FPÖ-Chefin Susanne Riess-Passer bei der Einrichtung der "Österreich-Plattform" für die Erweiterung.
Insgesamt, so betonte der Kanzler, habe niemand mehr für die Erweiterung gemacht als Österreich. Er nehme dies auch für sich ad personam in Anspruch, immerhin sei er Außenminister gewesen, als 1998 unter österreichischem EU-Vorsitz die Verhandlungen begannen. Dazu kämen verschiedene Programme für die Nachbarländer, in die Milliarden investiert worden seien. Dies sei auch der Grund, warum Österreich zu den Top-3-Investoren und Handelspartnern in diesen Ländern zähle. Schüssel: "An der konstruktiven Umsetzung des Erweiterungsgedankens, der Wiedervereinigung Europas, hat uns noch niemand übertroffen und wird uns auch niemand übertreffen."
Dies schließe aber nicht aus, dass auch "heikle Themen" angesprochen würden. In Sachen Freizügigkeit der Arbeitskräfte etwa habe sich Österreich bereits durchgesetzt, so der Kanzler unter Verweis auf den in der Karwoche dazu von der Kommission veröffentlichten Vorschlag.
Benes-Dekrete und AVNOJ-Beschlüsse: "Bilaterale Themen"
Eine "sensible Diskussion" strebe er auch hinsichtlich der Fragen Benes-Dekrete und AVNOJ-Beschlüsse an, also hinsichtlich jener Rechtsakte Tschechiens bzw. Sloweniens, die nach dem Zweiten Weltkrieg gegen die jeweiligen deutschen Minderheiten gesetzt wurden. Schüssel betonte ausdrücklich, dass er diese Fragen als "bilaterale Themen" betrachte. Er zitierte in diesem Zusammenhang den tschechischen Botschafter in Wien, der gesagt habe, "das sollte nicht nur totes Recht, sondern eigentlich totes Unrecht genannt werden".
Die "Kernfrage" sei also, zu einer gemeinsamen Feststellung zu kommen, "dass es wirklich totes Unrecht ist". Nicht nur die Regierungen, sondern auch die Parlamente sollten eingebunden werden in eine "Versöhnungserklärung, dass man wirklich ausspricht, was war. Vor den AVNOJ-Beschlüssen und den Benes-Dekreten gab es furchtbare Vertreibungen und Unterdrückung der slawischen Völker, ob das jetzt das tschechische oder das slowenische Volk gewesen ist, es gab Umsiedlungen, es gab echte Verbrechen, nicht nur in einem abstrakten, sondern in einem sehr konkreten Sinn. Und umgekehrt gab es danach über diese Dekrete Umsiedlungen, Zwangsvertreibungen, ethnische Säuberungen, Verbrechen an Leib und Leben, die entsetzliches Leid ausgelöst haben und ein Schatten bis heute auch auf diese Völker gewesen sind."
Ein derartiger Schritt könne auch als "Befreiung" empfunden werden und zu einer "positiven Aufarbeitung der Geschichte" führen, so Schüssel. Mit der slowenischen Seite seien dazu auch Zeitpläne besprochen worden, "die durchaus die Hoffnung aufkeimen lassen, dass das auch ernst gemeint ist". Auch Historiker sollen an der Frage arbeiten.
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