Verdacht auf Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

D ie Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Deutsche Lufthansa wegen überbuchter Flüge. Ein Sprecher der Behörde bestätigt ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche des Unternehmens wegen „des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht durch irreführende Angaben von Leistungen.“
Nach Kenntnissen der Lufthansa habe ein Hamburger Rechtsanwalt Strafanzeige gestellt, worauf die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben Ermittlungen eingeleitet habe, sagte ein Konzern-Sprecher. Die Lufthansa prüfe die Angelegenheit derzeit und könne deshalb bis auf weiteres keine weiteren Angaben in der Sache machen. Bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft war am späten Nachmittag niemand mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.
Nach den Worten des Sprechers richtet sich die Strafanzeige gegen einen möglichen Wettbewerbsverstoß infolge überbuchter Lufthansa-Maschinen. Der Sprecher schloss nicht aus, dass Flugzeuge der Lufthansa in Einzelfällen überbucht seien. Die Strafanzeige halte der Konzern allerdings für ungerechtfertigt. "Wir versuchen immer, die Menschen zu transportieren und niemanden stehen zu lassen", sagte er. Das "Phänomen" der Überbuchungen könne bei vielen Fluglinien auftreten.

