Mittwoch, 11. April 2001

Spätestens sieben Jahre nach Beitritt

Arbeitnehmer aus den osteuropäischen Kandidatenländern sollen spätestens sieben Jahre nach ihrem Beitritt überall in der EU ungehindert arbeiten können. Dies schlug die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel vor.

Ein äußerst flexibles System von Übergangsfristen bis zur vollen Öffnung der Arbeitsmärkte der alten für die neuen EU-Mitgliedstaaten soll den einzelnen EU-Ländern aber ermöglichen, bereits nach zwei Jahren ihre Grenzen zu öffnen oder besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Der Vorschlag sieht zunächst eine generelle Übergangsfrist von fünf Jahren für den Zuzug osteuropäischer Arbeitnehmer vor. Auf Antrag können einzelne Länder danach noch eine letzte Verlängerung um zwei auf insgesamt sieben Jahre erreichen. "Keinem Land wird verboten, die vollen sieben Jahre zum Schutz seines Arbeitsmarktes in Anspruch zu nehmen", sagte der Erweiterungskommissar Günther Verheugen (Bild) vor der internationalen Presse. Allerdings müsse ein entsprechender Antrag von der EU-Kommission auf seine "Stichhaltigkeit" geprüft werden. Verheugen deutete auch an, dass ein entsprechender Beschluss einstimmig im EU-Ministerrat fallen müsse.

Mit einem massiven Zustrom von Arbeitskräften aus dem Osten sei nach allen bisherigen Schätzungen nicht zu rechnen. Die Übergangsfristen seien eher als "psychologische" Maßnahme gedacht, die der innenpolitischen Situation in Ländern mit gemeinsamen Grenzen zu den östlichen Nachbarn Rechnung trügen. Lediglich Deutschland und Österreich bestehen bekanntlich auf einer siebenjährigen Frist bis zur vollen Freizügigkeit, Spanien möchte seine Grenzen am liebsten ab dem Beitritt öffnen.

11.4.2001 15:13