Donnerstag, 12. April 2001

Kompromiss bei Medienwerbung

Die Entwürfe für das neue ORF-Gesetz und das Privat-TV-Gesetz sind in Begutachtung gegangen. Vor allem um die ORF-Reform gab es zuletzt unterschiedliche Positionen zwischen den Regierungsparteien.

In der Frage, ob marktdominierende Zeitungen und Magazine im ORF werben dürfen, einigte man sich auf einen Kompromiss. Demnach bleibt Werbung für Medien im ORF-Fernsehen eingeschränkt erlaubt.

2 Minuten Medienwerbung pro Woche
Zwei Minuten pro Woche sind für Medienwerbung im ORF künftig vorgesehen. Diese Zeit müsse zu gleichen und nichtdiskriminierende Bedingungen gegenüber allen Medien vergeben werden. Geworben werden darf nur mit Namen und nicht mit Inhalten. Der ORF-Weisenrat mit Gerd Bacher an der Spitze sprach sich zuvor für ein Werbeverbot für Medien aus, die mehr als 30 Prozent Marktanteil erzielen.

Product Placement soll künftig lediglich in Kinofilmen, Fernsehfilmen, Serien und Sportsendungen möglich sein. Unterbrecherwerbung wird es demnach nur mehr beim Sport geben und dort, wo der ORF keinen Einfluss auf das Programm hat. Ob dies auch für Quizsendungen wie die "Millionenshow" gilt, bedarf wohl der rechtlichen Klärung. Weiterhin möglich sind auch Patronanzen, sie dürfen den Inhalt der Sendung aber nicht beeinflussen.

Hebung der Qualität der Programme
Der Programmauftrag des ORF zielt im neuen Gesetzesentwurf auf eine Hebung der Qualität ab. Dabei sollen Volksgruppen und Gehörlose besondere Berücksichtigung finden. Die Anzahl der ORF-Programme bleibt wie derzeit. Weiters werden dem ORF Spartenprogramme erlaubt. Diese dürfen aber nicht via Hausantenne (terrestrisch) verbreitet werden und müssen sich durch Werbung finanzieren. Bei den Werberegelungen bestehen hier mehr Freiheiten als bei ORF1 und ORF2 - Unterbrecherwerbung ist zum Beispiel möglich.

Die regionalen Fernsehprogramme des ORF wurden nun doch nicht mit höchstens drei Sendungen mit einer Dauer von 30 Minuten reglementiert, es gibt keine Obergrenzen. Derzeit sendet der ORF auf der Regionalschiene mit "Bundesland heute" eine solche Sendung. In den Ballungsräumen Wien, Linz und Salzburg werden Regionalfrequenzen außerhalb der ORF-Sendezeiten künftig an private Anbieter vergeben.

Gleichzeitig mit dem ORF-Gesetz wurde auch das Privat-TV-Gesetz ausgesandt, das zuletzt bereits fix akkordieret war. Mit Spannung wurden lediglich die Details bei den Beteiligungsbeschränkungen erwartet. Laut dem vorliegenden Entwurf ist ein Medieninhaber von der Veranstaltung von Privat-TV dann ausgeschlossen, wenn er in einem der vier Märkte terrestrischer Hörfunk, Tagespresse, Wochenpresse, Kabelnetze mehr als 30 Prozent Reichweite erzielt. Dies gilt etwa für "Kronen Zeitung". Auch die News-Gruppe als Medieninhaber mehrerer Wochenmagazine wäre damit wohl vom Privat-TV ausgeschlossen. Allerdings könnten die betroffenen Medieninhaber diese Klippe umschiffen, indem sie eigene Töchter gründen, die sich an privaten Veranstaltern beteiligen, heißt es bei den Verfassern des Gesetzes.

übt Kritik am Entwurf
Erste Kritik gibt es am Entwurf für das neue ORF-Gesetz. Laut ORF bedeute der Begutachtungsentwurf "nicht die versprochene Stärkung, sondern im Gegenteil die substanzielle Schwächung des ORF im Wettbewerb mit seinen Hauptkonkurrenten". Gegenüber dem Entwurf vom 30. März gebe es nach einer ersten Durchsicht eine Reihe von Verschärfungen, teilte der öffentlich-rechtliche Sender mit.

Insbesondere der Programmauftrag sei im Begutachtungsentwurf "entschieden enger und damit marktferner" abgefasst. "Der ORF würde damit zweifellos Publikum an deutsche Mitbewerber verlieren." Auch bei den wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sei im vorliegenden Entwurf eine Reihe von Maßnahmen enthalten, die nicht dem mehrfach und nachdrücklich geäußerten Ziel dienen würden, "einen starken ORF, der maßgeblich zur Identitätsstiftung und zur politischen Kultur dieses Landes beiträgt", zu schaffen.

Programmeinschränkungen unvermeidlich
Durch diverse Beschränkungen bei den Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten und zusätzliche Ausgabenverpflichtungen wären erhebliche Programmeinschränkungen unvermeidlich, heißt es aus dem ORF. Auch die angekündigte "deutlich bessere rechtliche Absicherung der Länderprogramme" sei im Begutachtungsentwurf nicht realisiert worden - die Möglichkeiten des ORF für eine föderalistische Programmarbeit würden im Gegenteil tendenziell eingeschränkt.

12.4.2001 21:08