Haupt sieht eigene Rechtsmeinung bestätigt

Ambulanzbesuche sind erst ab Inkrafttreten der neuen Regelung kostenpflichtig. Das teilte Sozialminister Herbert Haupt mit.
Damit verzichtet die Regierung darauf, den mit März eingeführten alten Behandlungsbeitrag, der vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird, einzuheben: "Die Leute können beruhigt sein", so der Sozialminister.
Haupt bekräftigte, dass mit der nunmehrigen Entscheidung endgültig Klarheit geschaffen werde. Damit solle allen Spekulationen und Interpretationen zum Erkenntnis des VfGH im Sinne der Rechtssicherheit der Boden entzogen werden. Für Behandlungen in Spitalsambulanzen werden zwischen dem 1. März und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Gebühr eingehoben.
Die Diskussion, ob die alte Gebühr nun eingehoben werden darf, hatte sich an dem bereits publizierten Erkenntnis des VfGH entbrannt: In diesem heißt es auf Seite 3/Punkt III: "Die aufgehobenen Bestimmungen sind nicht mehr anzuwenden." Führende Verfassungsrechtler wie Heinz Mayer und Bernd-Christian Funk hatten dies so interpretiert, dass die Regelungen der alten Ambulanzgebühr nicht mehr umgesetzt werden dürfen. In der Regierung wollte man sich dazu in den letzten Tagen nicht festlegen lassen. Aus dem Gesundheitsstaatssekretariat hieß es aber, dass gemäß der Rechtsmeinung der dortigen Juristen die Gebühren für den Zeitraum ab März sehr wohl eingehoben werden könnten.
Der Präsident des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter, wiederum stellte klar, dass die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden seien. Dies bedeute, dass die Krankenversicherungsträger keinen Ambulanzbeitrag für die Fälle vorschreiben dürften, die nach der alten Regelung der Ambulanzgebühr beitragspflichtig gewesen wären.
Die Vorschreibung dieser Gebühr wäre gesetzlich erst Anfang 2002 möglich gewesen, erklärte Sallmutter, weil beim ursprünglichen Behandlungsbeitrag die Einhebung erst nach einem Jahr geplant war. Zu diesem Zeitpunkt seien aber die gesetzlichen Bestimmungen über die Ambulanzgebühr nach der alten Regelung nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes nicht mehr anzuwenden.
Die neue Ambulanzgebühr wird voraussichtlich noch im April mit der Veröffentlichung der entsprechenden Gesetzesnovelle im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Der Behandlungsbeitrag beträgt pro Besuch 150 Schilling (bei Überweisungen) oder 250 Schilling (bei Eigenbesuch), maximal aber 1.000 Schilling pro Jahr. Ausgenommen sind u.a. Kinder, Notfälle mit anschließendem stationären Aufenthalt sowie Dialyse- und Chemotherapiepatienten. Eingehoben wird die Gebühr vierteljährlich.
Familiendrama in St. Pölten14:40
Vater schießt auf SohnUnfassbarer Vorfall in St. Pöltner Volksschule. Bub wird momentan notoperiert
Georgia Davis12:30
320-Kilo-Frau gerettetWales: Rettungskräfte mussten Wand aufstemmen. Mehr als 40 Leute im Einsatz
Fleischfressende Bakterien10:56
Angst vor Killer-KeimenStudentin in den USA ringt ums Überleben - Expertin klärt auf: Fälle auch in Österreich
