Mittwoch, 11. April 2001

Grund: Scharfe Äußerungen gg. Haider bzw. Muzicant

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments hat sich am Mittwoch einstimmig gegen die Aufhebung der Immunität der beiden österreichischen Abgeordneten Johannes Voggenhuber (Grüne) und Peter Sichrovsky (FPÖ) im Zusammenhang mit zwei anhängigen Ehrenbeleidigungsklagen ausgesprochen.

In beiden Fällen befand der Ausschuss, dass es sich um politische Äußerungen gehandelt habe und somit kein Anlass bestehe, auf entsprechende Anträge des Wiener Landgerichts für Strafsachen einzugehen. Die Immunität stelle die Garantie für die Unabhängigkeit des Parlaments und der Abgeordneten gegenüber anderen Gewalten dar.

Im Fall Voggenhubers hatte der frühere FPÖ-Chef Jörg Haider eine Klage anhängig gemacht, weil Voggenhuber ihn während der Regierungsbildung als "Faschist" und die FPÖ als "neofaschistische Partei" mit dem Mythos des "starken Mannes" bezeichnet habe. Gegen Sichrovsky hatte der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien, Ariel Muzicant, wegen beleidigender Äußerungen in einem Zeitungsinterview geklagt. Sichrovsky hatte in einem Interview mit der slowenischen Tageszeitung "Delo" Muzicant als "intelligenten Idioten" bezeichnet, der "unendlich geldgierig" sei und bald "unendlich reich" sein werde. Muzicant sei überdies "eine tragische Figur", wie alle "Berufsjuden", die tote Verwandte ausnützten, um im TV zu erscheinen.

Sichrovsky erhielt allerdings eine "Rüge" mit auf den Weg, hieß es nach der geschlossenen Sitzung aus Parlamentskreisen. Er wurde in der Begründung des Beschlusses auf seine Pflichten hingewiesen. Die parlamentarische Immunität dürfe in keinem Fall als "Anreiz zu Schmähreden" verstanden werden . Ganz im Gegenteil setze die Würde der parlamentarischen Institution die Achtung der im jeweiligen Lande geltenden Gesetze und Gepflogenheiten durch alle Abgeordneten voraus. Die freie Meinungsäußerung sei durchaus vereinbar mit den "grundlegendsten Anstandsregeln", heißt es in der Ermahnung. Auf die Frage, ob die Sichrovsky-Äußerungen einen rassistischen oder antisemitischen Hintergrund hatten, ging der Rechtsausschuss nicht ein. Das Plenum muss dem Beschluss des Rechtsausschusses im Mai noch formal zustimmen.

11.4.2001 14:02