Bisherige und derzeitige Ambulanzbesuche kostenlos

Entwarnung für Patienten: Die Ambulanzgebühr kann nicht rückverrechnet werden. Erst nach der Verlautbarung der Gebühr - voraussichtlich im Mai - kann sie in Kraft treten und damit wirksam werden.
Das bestätigte am Mittwoch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger teilt diese Meinung. Mayer widerspricht damit sämtlichen Meinungen, die Gebühr könnte auch für die mittlerweile aufgehobenen ersten Bestimmung anfallen.
"Das hat der Verfassungsgerichtshof klar festgestellt", so Mayer. Grundsätzlich hat er seine Meinung zur Ambulanzgebühr geändert: Ursprünglich eher ein Befürworter, hält er die Gebühr nunmehr für nicht mehr wirklich sinnvoll angesichts der vielen Ausnahmeregelungen und der hohen Verwaltungskosten.
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