Mittwoch, 11. April 2001

Frühestens im Sommer, im schlimmsten Fall aber nie

Frühestens fließt das Geld im Sommer, im schlechtesten Fall kommt es nie: Wann die Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter des Naziregimes durch die deutsche Wirtschaft beginnt, hängt von der Entscheidung der Gerichtsinstanzen in den USA ebenso ab wie von der Flexibilität der Unternehmen und dem politischen Willen der Regierenden in Deutschland.

Die nächste große Hürde ist die für Mai erwartete Entscheidung des US-Berufungsgerichts zu den Klagen, die von der New Yorker Richterin Shirley Kram betreut wurden. Kram hatte sich geweigert, die Sammelklagen der Zwangsarbeiter abzuweisen, obwohl deren Anwälte dies befürworteten. AFP stellt die derzeit absehbaren weiteren Szenarien vor.

Berufungsgericht hebt Kram-Entscheidung gänzlich auf
Zwingt die Berufungskammer die New Yorker Richterin, die von ihr betreuten Sammelklagen im vollen Umfang abzuweisen, dann will die deutsche Bundesregierung in Verhandlungen mit der Wirtschaft eintreten. Ziel wäre, zu klären, wie mit den ansonsten noch anhängigen Einzelklagen verfahren wird.

Die Klägeranwälte haben bereits versprochen, dass sie vier aussichtslose Berufungsverfahren zurückziehen werden. Die Unternehmen könnten darauf verzichten, die Abwicklung von ungefähr sieben anderen Klagen abzuwarten. Für die NS-Opfer wäre diese Option die Beste: Der Bundestag würde dann mit Unterstützung der Wirtschaft die Rechtssicherheit feststellen, so dass die Zahlungen beginnen könnten.

Auch mit Kram muss indes noch einmal gerechnet werden: Durch einen Einspruch beim US-Verfassungsgericht könnte sie für weitere Verzögerungen um Monate oder gar Jahre sorgen. Die Richterin gibt sich bisher kämpferisch: Um ihren Standpunkt vor dem Berufungsgericht zu vertreten, stellte sie US-Staranwalt David Boies an.

Berufungsgericht kassiert Teile der Kram-Entscheidung
Möglicherweise gibt das Berufungsgericht der New Yorker Richterin in einem Aspekt recht. Dieser betrifft theoretische Ansprüche der österreichischen an die deutschen Banken, welche die Österreicher an einige NS-Opfer abgetreten hatten. Kram hatte auf dieser Grundlage vor über einem Jahr den österreichischen Entschädigungsplan gebilligt. Nun stellt sich heraus, dass die Abtretung kaum etwas wert ist, so dass eine Gruppe von Opfern in Aussicht gestelltes Geld verliert. Die deutschen Banken könnten sich entschließen, diesen Aspekt nachzuverhandeln oder getrennt laufen zu lassen, um die Entschädigung der großen Zahl der Opfer nicht zu behindern.

Berufungsgericht lässt Kram-Entscheidung stehen
Ein "Horrorszenario", das er gar nicht erst diskutieren will, sagt hierzu der deutsche Regierungsbeauftragte, Ex-Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff. Die von Kram betreuten Sammelklagen würden in diesem Fall nicht abgewiesen. Die Aussicht auf den versprochenen Rechtsfrieden würde sich verflüchtigen; die mühsam ausgehandelte Einigung über den Entschädigungsfonds bräche in sich zusammen. Die letzte Instanz, vor welche die Klägeranwälte und die deutsche Wirtschaft dann noch ziehen könnten, wäre das US-Verfassungsgericht. Der Auszahlungsbeginn würde dadurch wahrscheinlich in so weite Ferne rücken, dass nur noch wenige der Holocaust-Überlebenden darauf hoffen könnten, zu Lebzeiten eine Entschädigung zu sehen.

11.4.2001 09:33