Donnerstag, 5. April 2001

Ein "Ergänzungsgutachten" wurde bestellt

Kein Urteil - sondern wieder vertagt: Beim Wiener Baukartell-Verfahren ging es turbulent zu. Stein des Anstoßes: Ein Gutachten. Jetzt wurde noch ein "Ergänzungsgutachten" bestellt. Neuer Verhandlungstermin: 30. Mai.

Nach eingehender Beratung gab der Senat die Entscheidung bekannt, dass im Wiener Baukartell-Verfahren kein zweiter Sachverständiger benötigt wird. Dass Puwein, der ja kein Experte der Bau-, sondern der Volkswirtschaft sei (er erstellt seit 1973 Analysen für das Wirtschaftsforschungsinstitut), mit einem der angeklagten Manager während des laufenden Verfahrens über den Straßenbau gesprochen hatte, störte Richter Gerhard Pohnert nicht sehr: "Er musste sich Informationen beschaffen."

Da jedoch die acht anderen Angeklagten diese Möglichkeit nicht hatten, wurde Puwein mit der Erstellung eines "Ergänzungsgutachtens" beauftragt: Er möge sich mit sämtlichen Beschuldigten ins Einvernehmen setzen und mit ihnen die Situation im Wiener Straßenbau im von der Anklage umfassten Zeitraum erörtern. Die dabei zu erzielenden Ergebnisse sollten in seine Expertise "einfließen", wünschte der Richter. Auch ein von Verteidiger Norbert Gugerbauer vorgelegtes "Privatgutachten" muss sich der gerichtlich beeidete Sachverständige jetzt doch anschauen.

Zu diesem Zweck wurde die Verhandlung auf den 30. Mai vertagt. Staatsanwalt Erich Müller war damit sichtlich unzufrieden - er hält die Causa längst für "urteilsreif", da nur mehr Rechtsfragen zu klären seien.

5.4.2001 14:04