Sonntag, 8. April 2001

Schlag gegen 30-40 Mitglieder der Freiheitsbewegung

Iranische Reformkräfte haben am Sonntag die Verhaftung mehrerer liberaler Oppositioneller verurteilt. Die führende Reformpartei IIPF, die dem Staatspräsidenten Mohammad Khatami (Bild) nahe steht, erklärte, die Verhaftungen widersprächen "sämtlichen rechtlichen, logischen und gesetzlichen Normen".

Weiters zielten die Festnahmen "in erster Linie darauf ab, das demokratische System zu untergraben". Am Samstag waren zahlreiche Mitglieder der Freiheitsbewegung und der "Konterrevolution" bezichtigte Personen verhaftet worden.

Die genaue Zahl der Verhaftungen wurde offiziell nicht genannt. Nach Zeitungsangaben vom Sonntag handelt es sich um 30 bis 40 Personen. Sie sollen durchwegs der größten Oppositionsgruppe, der erst im vergangenen Monat verbotenen Freiheitsbewegung, angehören. Dieser Gruppe wird vorgeworfen, den Umsturz der islamischen Gesellschaft geplant zu haben. Zwei Monate vor der Präsidentenwahl war dies ein weiterer Schlag der konservativen Justiz gegen die liberalen Kräfte im Iran. Die Festnahmen erfolgten am Samstag in Teheran und mindestens zwei weiteren Städten, wie Angehörige am Sonntag mitteilten.

Die staatliche Nachrichtenagentur IRNA zitierte nur aus einer Erklärung eines Revolutionsgerichts, wonach einige Mitglieder der Freiheitsbewegung festgenommen wurden. Der Führer der Gruppe, Ebrahim Jasdi, war während einer ersten Verhaftungswelle im vergangenen Monat in den USA. Er ist seitdem nicht in den Iran zurückgekehrt. Bereits im März waren 21 Angehörige liberaler Gruppen, darunter auch der nun illegalen Freiheitsbewegung, nach einer politischen Versammlung in Haft genommen worden. Die IIPF hatte bereits im März in einem Brief an die Führung des Justizwesens gegen die Verhaftungen protestiert und sie als "unglaublich und unerklärlich" bezeichnet.

Den Inhaftierten drohen harte Strafen. In der Mitteilung des Revolutionsgerichts hieß es, die nun Verhafteten hätten versucht, das islamische System des Iran zu stürzen. Das kommt dem als "Moharabeh" (Kriegführung gegen den Islam und den islamischen Staat) bekannten Vergehen gleich, das nach dem gültigen Strafrecht üblicherweise mit der Todesstrafe geahndet wird.

8.4.2001 17:39