Freitag, 6. April 2001

Landesgericht erklärt sich für "nicht zuständig"

Die Causa Lumpi geht nach Salzburg: Am Bezirksgericht wird das Verfahren gegen den Salzburger FPÖ-Landesparteiobmann Karl Schnell wegen Beleidigung und Beschimpfung des Staatsoberhauptes statt finden. Das Straf-Landesgericht Wien erklärte sich für nicht zuständig.

Insider freuen sich schon auf das "heitere Bezirksgericht". Jedenfalls traf die Ratskammer am LG Wien diese Entscheidung, weil es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien nur um ein Ehrenbeleidigungsverfahren und nicht um ein Medieninhaltsdelikt geht.

Bei einem Medieninhaltsdelikt wäre das LG Wien zuständig gewesen, im vorliegenden Fall wird am "Tatort", also in Salzburg angeknüpft. Zuständig ist hier das Bezirksgericht.

6.4.2001 12:16