Zelewitz: Haben uns "ein Stück angenähert"

die Verhandlungen zwischen Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) über ein neues Dienstrecht für Hochschullehrer wurden auf kommende Woche vertagt. Die Gespräche sollen bisher in einer guten Atmosphäre verlaufen sein.
Nach einer Verhandlungsrunde Mittwoch Abend vereinbarten die Gesprächspartner Stillschweigen gegenüber der Presse.
Der Vorsitzende der Sektion Hochschullehrer in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Klaus Zelewitz, wies auf die gute Atmosphäre während der Verhandlungen hin, bei denen man sich "ein Stück angenähert" habe. Zwei wichtige Punkte seien allerdings weiter offen geblieben, inhaltlich habe man Stillschweigen vereinbart. Lob gab es für den Büroleiter von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V), Peter Mahringer, der das Verhandlungsteam auf Arbeitgeberseite anführte. Dieser habe durchaus Verständnis für die Anliegen der Uni-Lehrer gezeigt. Gefehlt habe ihm allerdings das nötige Verhandlungspouvoir.
Außer Mahringer gehörten der Verhandlungsdelegation der Regierung der Leiter der Rechtsabteilung im Bildungsministerium, Lothar Matzenauer, der für Hochschulfragen zuständige Referent Gehrers, Günther Simonitsch, sowie Spitzenbeamte des Finanzministeriums und des Ministeriums für Öffentliche Leistung und Sport an. Nicht vertreten waren der Leiter der Hochschulsektion im Bildungsministerium, Sigurd Höllinger, und der Leiter der Arbeitsgruppe "Modern Studieren und Forschen", Stefan Titscher.
Verband der ProfessorInnen begrüßt Bestrebungen
Der Verband der Professoren und Professorinnen der österreichischen Universitäten (UPV) begrüßt in einer am Mittwoch veröffentlichten Resolution die Bestrebungen um die Neuregelung des Hochschullehrer-Dienstrechts. Damit sollen die "gesetzgeberischen Fehler der letzten Jahre" korrigiert werden.
Für die Neuregelung fordert das Präsidium des UPV folgende Grundsätze: Die Ernennung von Uni-Professoren dürfe nur auf Grund eines Berufungsverfahrens mit internationaler Ausschreibung erfolgen. Entsprechend den öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Unis als Lehr- und Forschungseinrichtungen sollten Professoren weiterhin im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt werden. Sollten dennoch privatrechtliche Dienstverhältnisse für Professoren vorgesehen werden, müssten deren Bezüge - auf das Niveau der Privatwirtschaft - wesentlich erhöht werden, damit die Universitätsprofessur auch weiterhin für Spitzenkräfte attraktiv bleibt.
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