Mittwoch, 4. April 2001

Schnell klagt auch - die Staatsanwaltschaft

Die Affäre um den "Lump"-Sager der FPÖ gegen Bundespräsident Thomas Klestil scheint nun doch ein gerichtliches Nachspiel zu haben. Mittwoch Nachmittag erklärte der Salzburger FPÖ-Landesparteiobmann Karl Schnell gegenüber, dass die Staatsanwaltschaft Wien gegen ihn in der "Causa Klestil" Anklage erheben werde.

Darüber habe er, Schnell, "von Medien" erfahren. Diesen Umstand nimmt Schnell nun zum Anlass, seinerseits die Staatsanwaltschaft Wien zu klagen, und zwar wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses, weil weder er, Schnell, noch sein Anwalt über die Anklage bzw. deren Inhalt informiert worden seien.

Grund für Klage: "Lump"-Sager
Der Grund für die Klage gegen Schnell dürfte darin liegen, dass er am 28. November 2000 im Rahmen einer FPÖ-Veranstaltung in Salzburg eine Aussage des Wiener FPÖ-Chefs Hilmar Kabas aufgegriffen und in Richtung Bundespräsident gemeint hatte, die Bezeichnung "Lump" sei "eigentlich ein zu harmloser Ausdruck ". Der Bundespräsident erteilte die Ermächtigung, Schnell wegen des Verdachts der Beleidigung zu verfolgen.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Wien, Erich Wetzer, meinte im Jänner, dass "das, was Schnell gesagt hat, geeignet ist, den Bundespräsidenten zu beleidigen".

Im Februar dieses Jahres wurde Schnells Immunität auf Grund zweier Ansuchen aus Wien vom Salzburger Landtag aufgehoben. Das erste Ansuchen betraf den 28. November, das zweite die Berichterstattung darüber. Der ORF hatte am 29. November 2000 in der Sendung "Zeit im Bild" im Fernsehen und in den Ö1-, Ö2- und Ö3-Nachrichten berichtet, Redakteur Karl Kern wurde daraufhin von Schnell als "SPÖ-ORF-Spitzel" bezeichnet. Kern klagte auf üble Nachrede, Schnell entschuldigte sich, spendete an das Salzburger Flüchtlingshaus der Caritas und übernahm sämtliche bisher angefallenen Kosten dieses Rechtsstreits. Das Verfahren wurde beigelegt.

Schnells Anwalt: "Lump"-Sager ist keine Beleidigung
Schnells Anwalt, der FP-LAbg. Andreas Schöppl, meinte im Februar, dass der "Lump"-Sager keine Beleidigung, sondern nur eine Kritik am Verhalten des Staatsoberhauptes bei der Angelobung der Bundesregierung und bei der Verhängung der EU-Sanktionen gewesen sei. Die Äußerung "befindet sich in Grenzen" so Schöppl damals, der auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) verwies, wonach scharfe Kritik möglich sei.

Aus der Hofburg wurde Mittwoch Abend erklärt, dass die Präsidentschaftskanzlei damit nichts zu tun habe - es sei rein Sache der Staatsanwaltschaft.

4.4.2001 22:24