Freitag, 30. März 2001

Für Böhmdorfer ist Erhöhung "bedenklich"

Nach einigen Dementis, ist es jetzt fix: Österreichs Banken erhöhen die Gebühren für die Kontoführung um 20 Prozent! Hunderttausende Bank-Kunden werden deutlich zur Kassa gebeten. Gelten soll die neue Gebühr ab 1. April.

Die Erste erhöht den Pauschalpreis für die Kontoführung von 100 Schilling auf 120 Schilling per Quartal. Die PSK verlangt für Transaktionen von ihren Kunden künftig 3,50 Schilling statt wie bisher 3 Schilling.

Die BAWAG erhöht die Grundgebühr für Gehaltskonten von 60 auf 69 Schilling. Begründung: Die Bearbeitungskosten seien höher als die, die bisher verrechnet wurden.

Die Arbeiterkammer lässt dieses Argument nicht gelten: Bei Girokonten bleibe viel Geld hängen - etwa durch Verzugszinsen und lange Überweisungsdauer.

Banken verteidigen sich mit Kostendruck
Die Banken selbst haben Kritik an höheren Kontoführungstarifen zurückgewiesen. Wegen des Kostendrucks seien einzelne Preisanhebungen "unvermeidbar".

Für Böhmdorfer Vorgehen "bedenklich"
Bedenken an der sachlichen Rechtfertigung der Anhebung der Kontogebühren durch mehrere österreichische Großbanken hegt Justizminster Dieter Böhmdorfer, dem auch der Konsumentenschutz unterstellt ist. Für ihn handelt es sich um "einseitige Vertragsänderungen".

"Es ist umstritten, ob diese Vorgangsweise gegenüber den Bankkunden zulässig ist", so der Minister. Böhmdorfer verwies heute auf die in seinem Auftrag vom Verein für Konsmenteninformation (VKI) geführte Verbandsklage gegen ein österreichisches Bankinstitut, um diese Rechtsfrage zu klären. Sollte der Oberste Gerichtshof (OGH) der Klage Folge leisten, hätten die Bankkunden die Möglichkeit, die vorgenommenen Erhöhungen von ihrer Bank ganz oder teilweise wieder zurückzuverlangen, so das Justizministerium am Freitag.

30.3.2001 12:19