Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes

Ministerrat: Ambulanzgebühr nun fix
Die SPÖ wendet sich in Sachen Ambulanzgebühr an den Verfassungsgerichtshof: Ein entsprechender Antrag solle mit der Veröffentlichung der neuen gesetzlichen Regelung eingebracht werden, kündigte der geschäftsführende Klubobmann Peter Kostelka am Mittwoch an.
Im Wesentlichen bezieht sich die Klage auf eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Die SPÖ kritisiert u.a., dass der Behandlungsbeitrag nur in öffentlichen, nicht aber in privaten Ambulanzen eingehoben wird.
Ebenfalls auf Unverständnis Kostelkas stößt, wie die Regierung die neu eingeführte Ausnahme für Kinder definiert. Die geplante Regelung würde bedeuten, dass ein 27-jähriger Student dank der Mitversicherung von der Gebühr befreit sei, während ein 15-jähriger Lehrling zahlen müsse. Überdies sei nicht einzusehen, warum beispielsweise in Diabetes- und in Schmerzambulanzen Beiträge verlangt würden, bei der Dialyse jedoch nicht.
Auch sieht die SPÖ eine eindeutige Bevorzugung der Gewerbetreibenden, Bauern und Beamten. Diese würden nun wieder auf ihren schon früher üblichen Selbstbehalt zurückgeführt, der mit rund 80 Schilling deutlich unter der Ambulanzgebühr (150 bzw. 250 Schilling pro Besuch) liege. Das bedeute, dass der Behandlungsbeitrag vor allem Arbeiter, Angestellte und Pensionisten treffe, kritisierte SP-Gesundheitssprecher Manfred Lackner.
Verwundert zeigten sich die SP-Politiker zudem über die Ausnahmeregelung für Schwangere. Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, die man auch beim niedergelassenen Arzt absolvieren könne, bleibe gratis, bei Schmerzen in der Nacht, wo man auf die Ambulanz angewiesen sei, müssten Frauen dagegen zahlen. Die Kritik der SPÖ macht aber nicht bei den Inhalten halt.
Die nunmehr geplante vierteljährliche Abrechnung der Ambulanzgebühr schaffe ein "Bürokratiemonster", kritisierte Kostelka. Dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger würden dabei nur 6,5 Prozent der Einnahmen für den Verwaltungsaufwand zur Verfügung gestellt, alles andere müssten die ohnehin finanzschwachen Kassen selbst zahlen.
Insgesamt deponierte die SPÖ nochmals ihre grundsätzliche Ablehnung der Gebühr. Diese sei "unsozial, unüberlegt und ein Husch-Pfusch", erklärte Lackner. Sozialminister Herbert Haupt (F) sei in dieser Angelegenheit "unbelehrbar".
Westenthaler gegen "Unwahrheiten und Lügen"
FP-Klubobmann Peter Westenthaler hat sich gegen angeblich von Opposition und Medien verbreitete "Unwahrheiten und Lügen" im Zusammenhang mit der Neuregelung der Ambulanzgebühren verwahrt. Es sei nicht richtig, dass durch die Straffung der Ausnahmeregelungen mehr Patienten den Behandlungsbeitrag zahlen müssten. Vielmehr sei mit den mitversicherten Kindern nun ein großer Personenkreis von der Ambulanzgebühr ausgenommen. Wie die alte, werde auch die neue Regelung, die noch in der Karwoche in Kraft treten soll, eine Milliarde Schilling bringen, so Westenthaler bei einer Pressekonferenz.
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