Nationalrat beschloss Lebenslang für Drogendealer

Lebenslange Freiheitsstrafen für große Drogendealer und eine Eindämmung der Möglichkeit der vorläufigen Zurücklegung von Anzeigen bringt u.a. die Novelle zum Suchtmittelgesetz, die gestern im Nationalrat beschlossen wurde.
Die Opposition kritisierte, dass mit der Novelle vom Grundsatz "Therapie statt Strafe" abgegangen werde. Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) widersprach: Es werde "nicht ein neuer Weg gegangen, sondern nur auf neue Formen neu und sinnvoll reagiert".
Die Justizsprecher von SPÖ und Grünen, Hannes Jarolim und Terezija Stoisits, verwiesen darauf, dass in der Enquetekommission sämtliche Strafrechtswissenschafter und auch die Praktiker sich unisono gegen die Novelle ausgesprochen hatten und im Begutachtungsverfahren auch ablehnende Stimmen aus den Bundesländern - darunter auch Tirol und Vorarlberg - gekommen waren.
Von Seiten der Wissenschaft wurde u.a. kritisiert, dass im österreichischen Strafrecht nur dort eine lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen sei, wo eine Todesfolge zumindest fahrlässig dazu komme.
Böhmdorfer verteidigt Gesetz
"Wir müssen die Drogenbosse der weltweiten organisierten Kriminalität ins Visier nehmen", hielt Böhmdorfer dem entgegen. Diese seien selbst nicht süchtig, würden "eiskalt agieren" und den Tod anderer in Kauf nehmen. Und wenn man die Anzeigenzurücklegung nicht mehr "endlos" zulasse, sondern "irgendwann eine Strafe angedroht wird, damit sich ein Süchtiger endlich therapieren lässt, hilft man diesem Menschen", so der Minister.
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