Wiener Immunitätskollegium für Kreißl-Auslieferung

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Der Landesparteisekretär der Wiener FPÖ, Michael Kreißl, verliert seine Immunität als Abgeordneter: Das hat das Immunitätskollegium des Wiener Landtages am Dienstag beschlossen. Die Auslieferung Kreißls war vom Innenministerium beantragt worden, damit ein Disziplinarverfahren wegen der so genannten Spitzelaffäre eingeleitet werden kann.
Seitens der FPÖ wird dieses Vorgehen zum jetzigen Zeitpunkt als "rechtswidrig und als einen Akt der politischen Willkür, die für die nächsten Jahre schlimmstes befürchten lässt," bezeichnet.
Auf FPÖ-Seite wird damit argumentiert, "dass man zunächst hätte abwarten sollen, was bei dem derzeit gegen Kreißl laufenden Strafverfahren herauskommt", wie FP-Gemeinderat Wilfried Serles zur APA sagte (Für dieses Verfahren war die Immunität von Kreißl so wie jene des Landespartei- und Klubobmannes Hilmar Kabas bereits früher vom Landtag aufgehoben worden, Anm.).
Ergänzend meinte Serles in einer Aussendung, er könne sich "nicht vorstellen, dass die Disziplinarkommission gegen Michael Kreißl irgendwelche disziplinären Sanktionen ergreifen kann, solange es lediglich gegen ihn gerichtete unbewiesene Behauptungen gibt. Es ist festzuhalten, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Strafverfahren über das Stadium der Vorerhebungen nicht hinausgekommen ist und die Disziplinarkommission, wenn sie an einem fairen Verfahren interessiert wäre, ein Disziplinarverfahren jedenfalls bis zur Beendigung des Strafverfahrens zu unterbrechen hat."
Serles forderte die SPÖ auf, ihre Auslieferungspraxis für die nächsten Jahre vorweg zu definieren, damit die Landtagsabgeordneten "wissen, worauf sie sich einzustellen haben".
U-Richter Erdei wird nicht abgelöst
Untersuchungsrichter Stefan Erdei wird nicht von dem Verfahren in der so genannten "Spitzelaffäre" um illegale Abfragen aus dem Polizeicomputer EKIS abgelöst. Dies erklärte der Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, Ulrich Schläffer. Schläffer ist Vorsitzender des Außensenats, der über Richterversetzungen entscheidet. Der Bedarf für eine Versetzung Erdeis zu einem Bezirksgericht sei nicht gegeben, sagte Schläffer. "Wir haben überhaupt nicht die Absicht, Erdei von dort abzuziehen, wo er derzeit arbeitet".
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