Montag, 26. März 2001

Aber: Staatsanwalt meldete Berufung an

Der SP-Bürgermeister von St. Veit/Glan, Gerhard Mock, wurde am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt und der Verleumdung freigesprochen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft meldete volle Berufung an.

Außer Mock mussten sich im selben Verfahren zwei seiner Mitarbeiter wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung (des Bürgermeisters) verantworten. Auch sie wurden freigesprochen. Auch in diesen beiden Fällen meldete die Staatsanwaltschaft Berufung an.

Konkret geht es um im Herbst 1998 erfolgte Bestellung des Leiters des Tiefbauamtes der Stadt St. Veit/Glan. Dabei hat Mock offensichtlich eine zu spät eingelangte Bewerbung durch Rückdatierung berücksichtigt. Und genau dieser Bewerber hatte dann diesen Posten erhalten.

26.3.2001 16:03