Zahl der Ausnahmen reduziert

Die zuletzt in der Koalition diskutierte Senkung der Ambulanzgebühren kommt nun doch nicht: Damit bleibt die Gebühr bei Selbstbesuch bei 250 Schilling, überwiesene Patienten müssen 150 Schilling zahlen. Ursprünglich hatte es geheißen, die Gebühr solle um 50 Schilling verringert werden.
Der Ministerrat hat am Dienstag die Neuregelung der Ambulanzgebühr fixiert. Wesentlichster Punkt ist eine deutliche Reduktion der Ausnahmen. Wie Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) im Pressefoyer mitteilten, wird künftig nur noch Schwangeren (in Verbindung mit Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen), Rezeptgebührbefreiten, Dialyse- und Krebspatienten, Blut- und Blutplasmaspendern sowie medizinischen Notfällen der Beitrag erlassen. Neu ist eine Gebührenbefreiung für mitversicherte Kinder. Der Besuch von Kassenambulatorien bleibt weiter gratis.
Unter Notfällen versteht Schüssel, wenn ein Patient nach der Einweisung in die Ambulanz zu einem stationären Aufenthalt gezwungen ist. Zahlen muss man künftig neuerdings während der Nachtstunden oder am Wochenende. Das Ende dieser Befreiungen soll durch eine Ausweitung der Notfallsdienste im niedergelassenen Bereich abgefedert werden. Laut Schüssel wird im neuen Ärztegesetz, das in der kommenden Woche den Ministerrat passieren soll, für Gruppenpraxen eine weitreichende Möglichkeit geschaffen am Wochenende Notdienste einzurichten.
Die zuletzt kolportierte Senkung des Beitrags kommt entgegen ursprünglichen Vermutungen nicht. Riess-Passer erklärte dazu, dies sei auch nie zur Diskussion gestanden. Damit bleibt es dabei, dass Patienten bei Eigenbesuch in der Ambulanz 250 S zahlen müssen, bei Überweisungen 150 S, maximal aber 1.000 S im Jahr. Eine Änderung gibt es dagegen bei der Abrechnung, die nun jeweils nach einem Quartal erfolgt. Bisher war vorgesehen, erst nach Ablauf eines Jahres die Gebühr einzufordern.
Grenzen für die Gebühr
Schüssel zeigte sich vor allem erfreut, dass mit der vom Verfassungsgerichtshof erzwungenen Neuregelung eine Entbürokratisierung gelungen sei. Das System garantiere, dass die Ärzte von der administrativen Belastung freigespielt worden seien. Entsprechende Einwände der Mediziner bei der alten Regelung seien "berechtigte Punkte der Kritik" gewesen. Die Administration obliege nun gänzlich den Krankenkassen, die dafür auch Verwaltungsgelder bekämen.
Opposition: "Neuer Pfusch"
Heftige Kritik an der Vorgangsweise der Regierung, die Ambulanzgebühr binnen weniger Tage im Parlament zu reparieren: Der geschäftsführende SP-Klubchef Kostelka: Das Schnellverfahren bietet nahezu eine "Garantie für einen weiteren Pfusch". Inhaltliche Ausgewogenheit und Sinnhaftigkeit blieben auf der Strecke, das Tempo stehe im Vodergrund.
Grünen-Chef Van der Bellen: Die Koalition habe offenbar aus der Wien-Wahl nicht gelernt und wolle die Ambulanzgebühr
"durch das Parlament peitschen". Ohne Beratung im Ausschuss habe man Gesetze bisher nur in Krisenfällen wie Dürrekatastrophen so rasch umgesetzt".
Ärztekammer zufrieden
Die Ärztekammer zeigte sich zufrieden mit der vom Ministerrat beschlossenen Neuregelung der Amublanzgebühren. Die Kritikpunkte der Ärzteschaft seien ernst genommen worden, "hier hat die Regierung eindeutig eingelenkt und Einsicht gezeigt", meinte der Wiener Ärztekammer-Präsident Walter Dorner.
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