"Formalgründe haben mit Regierung nichts zu tun"

Raschestmögliche Reparatur: Bundeskanzler Wolfgang Schüssel will Fehler beim Beschluss der Pensionsreform korrigieren, am Inhalt der Reform jedoch festhalten.
Schüssel forderte die Parlamentsdirektion auf, die in der parlamentarischen Arbeit vorgenommenen Änderungen an Gesetzesvorschlägen der Regierung "deutlich sichtbar" an das Bundeskanzleramt weiterzugeben. Dies sei ein "alter Wunsch", der für die Veröffentlichung von Gesetzen im Bundesgesetzblatt zuständigen Beamten: "Die Parlamentsdirektion soll in Hinkunft das, was beschlossen ist, den Redakteueren so weitergeben, dass man jederzeit sieht: was ist in der zweiten Lesung geändert worden", regte Schüssel an.
Formalfehler gelte es jedenfalls so rasch wie möglich zu beseitigen, meinte Schüssel. Auf einen konkreten "Fahrplan" wollte er sich aber nicht festlegen, weil "niemand von uns das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes kennt". Vor weiteren Maßnahmen müsse man das Urteil der Höchstrichter eingehend studieren: "Das gehört zur Sorgfalt dazu".
Zur Pensionsreform zeigte sich der Kanzler auch inhaltlich optimistisch. Aus seiner Sicht befinde man sich etwa beim Vertrauensschutz auf "gut abgesicherten Terrain".
Büro Prinzhorn: Am Fehler nichts zu rütteln
Nicht greifbar war am Dienstag der Zweite Nationalratspräsident Thomas Prinzhorn (FPÖ), dessen Panne bei der Abstimmung über die Pensionsreform nun zu einer Aufhebung der Materie durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) führen wird. Er urlaubt derzeit in den USA und ließ sich daher auch für die Sondersitzung des Nationalrats entschuldigen. Im Büro Prinzhorns wurde fest gehalten, am Fehler des Präsidenten sei nicht zu rütteln.
Dieser habe sich bei einem Buchstaben verlesen, wodurch über den entscheidenden Antrag zuerst nicht, dafür über einen nichtexistenten abgestimmt worden sei. Nach eines entsprechenden Einwandes der SPÖ habe Prinzhorn den Antrag dann nochmals richtig verlesen. Doch im Zug der vielen Materien sei dann offenbar vergessen worden, eine Dritte Lesung durchzuführen.
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