Montag, 19. März 2001

Riess-Passer gegen veränderten Kündigungsschutz

Das Kindergeld sorgt weiter für Diskussionen: Die ÖVP überlegt eine Ausweitung der Zuverdienstgrenze. Sozialminister Haupt winkt ab.

Bartenstein und Rauch-Kallat sprachen sich bei der Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling für ein "Anrechenverfahren" aus. Das könnte bedeuten, dass das Kindergeld zwar bis zu einer Grenze von 272.000 S (200.000 S plus zwölf Mal 6.000 S Kindergeld) ausbezahlt wird. Sollte sich aber nach Ablauf des Jahres herausstellen, dass das Einkommen über 200.000 S liege, müssten die darüber liegenden Teile zurückgezahlt werden.

Für Besserverdiener trat die ÖVP auch für einen Steuerfreibetrag von 6.000 S ein, falls eine "angemeldete Kraft" zur Kinderbetreuung beschäftigt werde.

FPÖ-Sozialminister Haupt hat diesen Vorschlag bereits eine Absage erteilt. Zwar habe auch er sich eine höhere Zuverdienstgrenze gewünscht, meinte Haupt. Die derzeitige Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling pro Jahr sei allerdings der politische Kompromiss, vor allem in Hinblick auf die Finanzierbarkeit aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).

Riess-Passer: Kündigungsschutz nicht ändern
FPÖ-Chefin Susanne Riess-Passer hält an der umstrittenen Regelung des Kündigungsschutz in der Karenz fest. Die derzeit vereinbarten 24 Monate sei ein "ein gutes Modell". Sie verstehe zwar auch Wünsche, den Kündigungsschutz während der gesamten drei Jahre aufrechtzuerhalten, dann würde sich jedoch ein Einstellungshindernis für Frauen ergeben.

Auch bei der zuletzt diskutierten Vorverlegung des Stichtags für die neuen Bezieher (Studenten, Hausfrauen, etc.) legte sich Riess-Passer auf ein "Nein" fest: "Ich bin der Meinung, dass es beim 1. Jänner 2002 bleiben soll".

19.3.2001 14:42