Wertpapieraufsicht eröffnet formales Insiderverfahren
Das deutsche Bundesausichtsamt für den Wertpapierhandel hat am Donnerstag eine formale Untersuchung wegen Verdachts auf Insiderhandel bei der Wiener Blue-C New Economy Consulting & Incubation eingeleitet.
Das Bankengeheimnis wurde aufgehoben. Das Amt wird nun von dem am Neuen Markt notierten Internetdienstleister und beteiligten Kreditinstituten Auskunft darüber verlangen, welche Personen an den Tagen vor der Ad-hoc-Mitteilung von Blue-C im Februar die Titel gehandelt haben, sagte eine Sprecherin der Behörde zu vwd.
Das Unternehmen hatte in der Pflichtmitteilung eine Umsatzwarnung für das vierte Quartal 2000 abgegeben und seine Planzahlen für 2001 drastisch reduziert. Drei Tage zuvor war der Kurs der Blue-C-Titel sprunghaft angestiegen. Sollte sich der Verdacht auf Insiderhandel erhärten, werde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, sagte die Sprecherin weiter. Wie lange die Untersuchung dauern werde, sei noch nicht absehbar.
Nach Angaben des Behörde hat sich in Deutschland die Zahl der formalen Untersuchungen wegen Insiderhandels im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent auf 51 Fälle gesteigert, davon waren 19 Titel des Neuen Marktes betroffen. Bei 22 Fällen habe sich der Verdacht nicht bestätigt, während 20 Untersuchungen der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. In den übrigen Fällen dauern die Untersuchungen noch an.

