Ö-Rundfunk wird eine Stiftung

Die Eckpunkte einer umfassenden Reform des ORF sind am Dienstag im Ministerrat abgesegnet worden: Der ORF wird eine Stiftung und das Kuratorium durch einen Stiftungsrat ersetzt. Sonderwerbeformen wie Product Placement und Themensponsoring werden verboten. Zeitgleich mit dem Rohentwurf des ORF-Gesetzes wurde auch ein Entwurf für das neue Privatfernsehgesetz beschlossen.
Der ORF wird demnach in eine Stiftung umgewandelt, Sonderwerbeformen wie Product Placement und Themensponsoring werden verboten, ein Weisenrat soll die Details in der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und den Regelungen für Werbung und Sponsoring ausarbeiten. Darüber hinaus haben die Regierungsmitglieder eine Rohfassung des geplanten Privatfernsehgesetzes beschlossen, mit dem erstmals in Österreich terrestrisches analoges Privat-TV ermöglicht werden soll.
Statt des Kuratoriums wird ein Stiftungsrat für vier Jahre bestellt. Die Rechte und Pflichten der 35 Mitglieder entsprechen jenen von AG-Aufsichtsräten. Der Stiftungsrat hat auch die Aufsicht über die Tochtergesellschaften und Beteiligungen des ORF. Eine Unvereinbarkeitsklausel für Mitglieder des Stiftungsrats umfasst "politische Mandatare und Funktionsträger bzw. Angestellte von politischen Parteien, Klubs und politischen Bildungseinrichtungen, Kabinetten usw.", heißt es in der Punktation.
Generalintendant wird gestärkt
Der ORF-Generalintendant wird mit einfacher Mehrheit im Stiftungsrat für fünf Jahre bestellt, für seine Abberufung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Position des Generalintendanten wird mit einem Weisungsrecht gestärkt. Der ORF-Vorstand kann laut Punktation aus vier bis sechs Direktoren und Intendanten bestehen, sie werden auf Vorschlag des GI vom Stiftungsrat bestimmt und bestellt.
Publikumsrat folgt Hörer-/Sehervertretung
Ebenfalls neue Bestellmodi sowie neue Befugnisse sind für die jetzige Hörer- und Sehervertretung, die zum "Publikumsrat" wird, vorgesehen. Die Mitgliederzahl soll von 37 auf 35 sinken: Vertreter der Bildungsorganisationen und politischen Parteien werden ausscheiden, Volksgruppen-Vertreter sollen dagegen aufgenommen werden. Sechs Mitglieder werden "nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten durch Internet, Telefon bzw. TED" in einer Direktwahl ermittelt, drei davon werden auch in den Stiftungsrat entsandt.
Einschnitte gibt es für die Werbeaktivitäten des ORF. Themensponsoring und Product Placement soll in Zukunft verboten werden. Die Richtlinien für Unterbrecherwerbung sollen überarbeitet werden. Im Gegenzug werden "für Spartenprogramme neue Werbemöglichkeiten" versprochen. Der Stiftungsrat muss solchen Aktivitäten zustimmen. Gebührengelder dürfen dafür nicht in Anspruch genommen werden, die Projekte müssen in eigene Gesellschaften ausgelagert werden.
Weisenrat sucht öffentlich-rechtlichen Auftrag
Ein Weisenrat wird in den nächsten Monaten eine "detaillierte Punktation" zu den Themen "Werbung" und "Neuformulierung des öffentlich-rechtlichen Auftrages" erarbeiten. Mitglieder im Weisenrat werden der frühere ORF-Generalintendant Gerd Bacher, der langjährige ORF-Journalist und nunmehrige "Kurier"-Kolumnist Alfred Payrleitner, Fritz Csoklich, maßgeblicher Proponent des ORF-Volksbegehrens und früherer Chefredakteur der "Kleinen Zeitung" sowie Heinrich Keller, ehemals SPÖ-Zentralsekretär und Medienpolitiker.
Privatfernsehen: lokale und regionale TV-Lizenzen werden vergeben
Privatfernsehen soll nicht nur bundesweit auf der dritten Frequenzkette mit einem Versorgungsgrad von 70 Prozent ermöglicht werden, auch regionale und lokale TV-Lizenzen sollen nach Maßgabe der Frequenzkapazitäten vergeben werden. Der Österreich-Bezug des Programms wird dabei zu den Zulassungskriterien zählen. Für digitales terrestrisches Fernsehen wird der Aufbau eines "Frequenzpools" geplant.
Für Medienunternehmer sind Beteiligungsbeschränkungen an Privat-TV-Unternehmern geplant, die jedoch weit gefasst sind und von der Medienbehörde KommAustria festgelegt werden sollen. Im Gesetz ist festgelegt, dass die lizenzierten Sender innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung der Zulassung ihren Sendebetrieb aufnehmen müssen. Der vorgesehene Versorgungsgrad muss binnen 15 Monaten erreicht werden. Die Ausschreibung hat darüber hinaus so zu erfolgen, dass die Zulassung bis Anfang 2002 erteilt werden kann.
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