Preisauszeichnung ab Anfang April Pflicht
Wechselstuben müssen ab Anfang April die Wechselspesen verpflichtend auszeichnen. Auch Fotografen müssen ab diesem Zeitpunkt Preise für Entwicklung und Ausarbeitung von Filmen auszeichnen.
Für Dienstleistungsunternehmen wie Färber, Hafner, Heizungsinstallateure, Schädlingsbekämpfer, Transportunternehmer und Uhrmacher entfällt die verpflichtende Preisauszeichnung hingegen künftig wegen ihrer geringer gewordenen Bedeutung. Dies sieht eine neue Verordnung vor, die von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein im Herbst 2000 in die Wege geleitet worden war und mit Anfang April in Kraft treten soll.
Die verpflichtende Preisauszeichnung stelle einen wesentlichen Beitrag für das Tourismusland Österreich dar, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums.
Arbeiterkammer für Vereinheitlichung
Für eine Verbesserung und Vereinheitlichung der Preisauszeichnung hat sich die Arbeiterkammer (AK) ausgesprochen. Die Preisauszeichnung für Waren und Dienstleistungen sei nicht einheitlich geregelt und von Ausnahmen durchbrochen. So seien Kleinbetreibe nicht verpflichtet, die Grundpreise anzuschreiben. Auch die neuen Produktbereiche bei den Lebensmitteln, wie Fertiggerichte, seien von einer Grundpreisangabe ausgenommen. Die Preisgestaltung bei Telefontarifen und Versicherungen müsse einfacher werden, so die AK.

