Mittwoch, 7. März 2001

Justizminister gegen "versteckte" Preiserhöhungen

Bei der Einführung des EURO-Bargeldes am 1. Jänner 2002 wird streng kontrolliert, ob die Preise korrekt umgerechnet werden. Das hat Justizminister Böhmdorfer angekündigt. Kontrollinstanz wird eine Euro-Preiskommission sein.

"Wir wären schlechte Konsumentenschützer, würden wir in dieser Phase nicht sehr genau kontrollieren", sagte Böhmdorfer.

Erst am Sonntag hatte der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Klaus Liebscher, an die Unternehmer appelliert, im Zuge der neuen "Rundungen" von Schilling- auf Eurobeträge nicht versteckte Verteuerungen vorzunehmen. Gleichzeitig meinte er, dass auch bei den künftigen Euro-Preisen der Wettbewerb der Unternehmer den Spielraum für unerwünschte Aufrundungen begrenzen wird.

Verstöße kosten bis zu 20.000 Schilling

Genau darüber wachen wird die so genannte Euro-Preiskommision im Wirtschaftsministerium, der neben den Ministerien (Wirtschaft, Justiz/Konsumentenschutz) auch die Sozialpartner angehören und die zudem Experten beiziehen kann. Bei "Umrechnungsfehlern" drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Ab 1. Oktober 2001 bis zum 28. Februar 2002 gilt in Österreich die Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung (Schilling und Euro). Geregelt ist dies im Eurowährungsangabengesetz (Ewag).

7.3.2001 14:15