SPEZIAL: Fleischkrise

·Großbritannien
Kein Ende der Maul- und Klauenseuche
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Wr. Fleischhauer starten Kampagne
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Die österreichischen Veterinärbehörden haben durch eine am Freitag in Kraft getretene Kundmachung nach der in Großbritannien grassierenden Maul- und Klauenseuche (MKS) den Transport von lebenden Paarhufern in, durch, nach oder aus Österreich verboten.
Durch die neu erlassenen Transportbeschränkungen können auch die österreichischen Viehmärkte ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen. Ausnahmebestimmungen gelten für Direkttransporte zwischen Produzentenbetrieben sowie zwischen diesen und den Schlachthöfen. Mit der Kundmachung hat Österreich eine vor wenigen Tagen gefasste Empfehlung des Veterinärausschusses der Europäischen Union festgesetzt.
Ausnahmeregelungen für Direkttransporte
Per Ausnahmebestimmung dürfen Transporte von Paarhufern - also etwa Rindern, Schweinen - laut den neuen Bestimmungen nur unter der Bedingung erfolgen, dass dabei die Tiere nicht mit jenen eines anderen Betriebes in Berührung kommen. Nach jeder Verwendung müssen die Fahrzeuge nachweislich gereinigt und desinfiziert werden. In ein anderes EU-Land dürfen die Tiere nur transportiert werden, wenn die dortigen Veterinärbehörden 24 Stunden vorher benachrichtigt werden.
Derlei Ausnahmen vom generellen Verbot sind nur für Direkttransporte zwischen Produzentenbetrieben sowie zwischen diesen und den Schlachthöfen möglich. Auch Direktexporte in Produzentenbetriebe und Schlachtbetriebe in Drittstaaten (bzw. Importe aus diesen) sind nach dem Erlass möglich.
In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich seien die Ausnahmebestimmungen wesentlich rigider gefasst, erläuterte Johann Damoser von der Veterinärbehörde. Die österreichischen Bestimmungen sind zunächst nicht zeitlich beschränkt, dadurch hoffe man flexibler agieren zu können. Die Vorgaben des Veterinärausschusses der EU gelten zunächst bis 27. März.

