Dienstag, 6. März 2001

EU und FIFA legen Transferstreit bei

Nach monatelangen Verhandlungen ist die Einigung nun perfekt: Die EU-Kommissare und die internationalen Fußball-Verbände FIFA und UEFA haben am Montagabend in Brüssel den Kompromiss zur Neuregelung des Vertragsrechts und Transfersystems besiegelt.

Demnach soll es in Zukunft feste Transferperioden während des Jahres geben. Weiters wurde vereinbart, dass für Spieler, die jünger als 23 Jahre sind, Ausbildungsentschädigung bezahlt wird. Bei Vertragsbrüchen wird künftig ein Schiedsgericht Sanktionen verhängen.

Die FIFA wurde bei der letzten und entscheidenden Verhandlungsrunde, die über fünf Stunden dauerte, durch Präsident Sepp Blatter vertreten. Lennart Johansson, der UEFA-Präsident, war ebenfalls anwesend. Die EU wurde repräsentiert durch die drei Kommissare Mario Monti (Wettbewerb), Viviane Reding (Sport) und Anna Diamantopoulou (Soziales).

Hauptpunkte des Transfersystems sind:

1. Schaffung einer einzigen Haupttransferperiode pro Saison; eine zweite kürzere Periode gibt es während der Saison. Ein Spieler darf pro Saison nur einen Transfer tätigen.

2. Mindest-Vertragsdauer von einem Jahr. Maximale Vertragsdauer von fünf Jahren.

3. Langfristige Verträge mit bis zu 28-jährigen Spielern müssen mindestens drei Jahre lang eingehalten werden. Bei älteren Spielern dauert diese Periode zwei Jahre. Kündigt der Spieler oder der Verein vor Ablauf dieser Frist den Vertrag, kann diese Partei mit einer Sperre und oder einer Geldbuße bestraft werden.

4. Wird ein Spieler bis zum Alter von 23 Jahren transferiert, muss der neue Verein -- auch bei auslaufendem Vertrag -- eine Ausbildungsentschädigung zahlen. Von dieser sollen alle bisherigen Klubs des Spielers ab dem zwölften Lebensjahr profitieren. Die Ausbildungsentschädigung wird nach oben begrenzt.

5. Für Streitfälle wird ein Schiedsgericht gebildet. Die Mitglieder dieses Gerichtes werden von den betroffenen Vereinen und dem betroffenen Spieler gewählt.

6.3.2001 09:09