Antrag der Staatsanwaltschaft stattgegeben

Als letzte Instanz hat das Bonner Landgericht zugestimmt, das Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl einzustellen. Kohl zahlt eine Geldbuße von 300.000 Mark.
Das Bonner Landgericht hat als letzte Instanz der vorläufigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den deutschen Alt-Bundeskanzler und früheren CDU-Chef Helmut Kohl gegen Zahlung einer Geldbuße zugestimmt. Es gab damit am Freitag einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Sie hatte das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue Kohls zum Nachteil der eigenen Partei am 3. Jänner 2000 eingeleitet. Er geht also aus der CDU-Parteispendenaffäre ohne Vorstrafe hervor.
Zuvor hatten am 8. Februar schon das Justizministerium in Düsseldorf und der Generalstaatsanwalt in Köln der Einstellung zugestimmt. Kohl soll eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Mark zahlen. Erst nach der völligen Zahlung wird das Verfahren eingestellt. Bis zur endgültigen Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft hat Kohl vor dem Berliner Untersuchungsausschuss in der CDU-Parteispendenaffäre noch ein Auskunftsverweigerungsrecht.
