"Diskriminierung nach Nationalität"

Österreich steht eine neue Klage seitens der EU-Kommission ins Haus. Der Grund: Im Ausland wohnenden Personen ohne Mitgliedschaft bei einer heimischen Sozialversicherung werden höhere Spitalsgebühren verrechnet als bei Inländern.
Das Bundesgesetz, das die Länder zu dieser Unterscheidung ermächtige, bedeute eine Diskriminierung nach Nationalität, und beschränke den freien Personenverkehr sowie die Dienstleistungsfreiheit, schreibt die Brüsseler Behörde in einer Pressemitteilung vom Donnerstag.
Zugleich hat die EU-Kommission eine "begründete Stellungnahme" und damit eine Vorstufe zu einer Klage beim EuGH gegen Österreich beschlossen, weil die Arbeit von Patentanwälten behindert werde. Österreich verlange einen dauerhaften Wohnsitz im Land und eine Eignungsprüfung für Patentanwälte. Dies sei aber mit der Dienstleistungsfreiheit in der EU nicht vereinbar und für den Konsumentenschutz unnötig.
