Gebühr rechtmäßig - oder nicht?

Chaotisch entwickelte sich das mit dem heutigen 1. März erfolgte Inkrafttreten der Ambulanz-Gebühr. Zuerst gab es Verwirrung um das Datum des Wirksamwerdens. Dann äußerte auch noch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer Bedenken über die Rechtmäßigkeit.
Ursprünglich hätte die Gebühr von 150 Schilling mit Überweisung und 250 Schilling ohne Überweisung bereits mit 1. Jänner wirksam werden sollen. Sie wurde aber um drei Monate verschoben.
"Trotz der Verordnung ist das Gesetz zu vollziehen. Die Gebühr tritt wie vorgesehen mit 1. März in Kraft. Genau in einem Jahr erfolgt dann die Einhebung der Beiträge", so der stellvertretende Sektionsleiter der Abteilung Sozialversicherungen im Sozialministerium, Walter Pöltner.
Mittwoch abend hatte es aus dem Gesundheitsministerium geheißen, das Inkrafttreten der Ambulanz-Gebühr werde sich bis zur Kundmachung der diesbezüglichen Verordnung um einige Tage weiter verzögern, weil Minister Herbert Haupt (F) diese erst am Mittwoch unterschrieben habe. Donnerstag vormittag stellte das Sozialministerium aber klar, dass die Gebühr trotzdem ab 1. März verrechnet werde, weil die Verordnung nur dazu da sei, um "Ausnahme-Tatbestände noch näher zu präzisieren". Der Behandlungsbeitrag wird aber nicht am Ambulanzschalter eingehoben, sondern erst nach einem Jahr - mit 1.000 S Obergrenze - den Versicherten vorgeschrieben.
Nachdem diese Termin-Verwirrung gelöst war, äußerte der Verfassungsrechler Heinz Mayer massive rechtliche Bedenken. Wenn eine Verordnung kundgemacht werde, dann trete sie mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Wenn eine Verordnung aber ein rückwirkendes Inkrafttreten - in diesem Fall den 1. März - vorsehe, sei dies "gesetzeswidrig, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt und die braucht es nach der ständigen Judikatur". Fast jeder, der den Behandlungsbeitrag vorgeschrieben bekomme sei in der Lage, die Verordnung zu Fall zu bringen, meinte der Verfassungsrechtler.
Dem widersprach wiederum der Sozialminister. Die Verordnung sei "ein Hilfsmittel zur Umsetzung des Gesetzes", sagte Haupt. "Das Gesetz kann durch die Verordnung nicht derogiert werden." Daher sei es klar, dass die Ambulanzgebühr mit heutigem Tag in Kraft sei.
Chaos warfen daraufhin die Oppositionsparteien und der Präsident des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger, Hans Sallmutter, der Regierung vor. "Damit setzt sich die Serie von Pannen bei der Einführung der Ambulanzgebühr fort. Die ohnehin bereits großen Unklarheiten und Verwirrungen aller Betroffenen" seien leider noch weiter verstärkt worden, sagte Sallmutter. Die Gesundheitssprecher von SPÖ und Grünen, Manfred Lacker und Kurt Grünewald, bekräftigten ihre Forderung nach sofortiger Rücknahme der Ambulanzgebühr.
