Sonntag, 4. März 2001

VfGH-Klage gegen Unfallrenten-Steuer kommt

Die SPÖ wird gegen die Besteuerung der Unfallrenten eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen: Das kündigte der geschäftsführende SPÖ-Klubvorsitzende Peter Kostelka an.

Die SPÖ-Fraktion habe in insgesamt acht Abstimmungen im Parlament versucht, diese seit Jahresanfang geltende Besteuerung zu beseitigen. Die Regierungsmehrheit von FPÖ und ÖVP habe dies verhindert.

Abschließendes Gutachten erwartet

Kostelka will weiterhin auf parlamentarischer Ebene diese - aus Sicht seiner Fraktion - ungerechte Regelung zu Fall bringen. Darüber hinaus soll der VfGH angerufen werden. Ein abschließendes Gutachten soll noch abgewartet werden. Schon jetzt zeichne sich ab, so Kostelka, dass die Besteuerung der Unfallrenten nicht nur sozial ungerecht, sondern auch "extrem verfassungswidrig" sei.

Kostelka verteidigt Gusenbauer-Aussage "Raubgut"

Die umstrittene Aussage seines Parteivorsitzenden Alfred Gusenbauer, die von der Regierung geplante Reparatur der Unfallrenten-Besteuerung sei eine Rückgabe von "Raubgut", wird von Kostelka verteidigt. Schließlich sei in den Kommentaren der Zeitungen sogar von einem "Raubzug" die Rede. "Wenn sich die Regierung hier so empört, müsste sie diese Kommentatoren klagen", so Kostelka.

Das Beispiel Unfallrente zeigt nach Ansicht des SPÖ-Klubchefs ebenso wie das gesamte Paket der sozialen Treffsicherheit, dass es der Regierung bei ihrem Ziel des Null-Defizits nur darum gehe, "so viel wie möglich Steuern einzutreiben". 235 Milliarden Schilling Lohnsteuer, die der Finanzminister heuer erwarte, seien ein "noch nie dagewesenes Maß".

Westenthaler: "SPÖ soll lieber Klima klagen"

"Die SPÖ soll lieber ihren 27 Millionen-Rentner Viktor Klima klagen". So kommentierte FP-Klubobmann Peter Westenthaler die Ankündigung des geschäftsführenden SP-Klubchefs Peter Kostelka, die Unfallrenten-Besteuerung vor den Verfassungsgerichtshof zu bringen. Wie Westenthaler betonte, sei die Verfassungsklage "überflüssig". Bis die Angelegenheit beim VfGH spruchreif werde, seien schon längst Personen mit einem Einkommen von bis zu 20.000 Schilling von der Besteuerung befreit.

4.3.2001 12:39