Passgesetz-Novelle soll ab 1. Mai gelten

Ohne Gründe zu nennen, wurde die Verabschiedung der Passgesetz-Novelle vom Ministerrat um eine Woche verschoben. Der Termin soll aber bleiben: Ab 1. Mai können Pässe und Personalausweise auch in allen Wohnsitz-Gemeinden beantragt werden.
Die Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeidirektionen bleiben für die Ausstellung der Dokumente weiterhin zuständig. Von einer zentralen Datei sind in Zukunft alle passrelevanten Daten von den Behörden in ganz Österreich abrufbar. Neu ist dann auch, dass beispielsweise ein Tiroler in Wien einen Pass beantragen kann.
Im Idealfall werden Pässe in Zukunft innerhalb eines Tages ausgestellt.
