Neues Gesetz: Bis zu drei Jahre Haft

Diskussion
Mit einer am Dienstag im Ministerrat vorliegenden Gesetzesnovelle wird künftig die fahrlässige Haltung von Tieren unter Strafe gestellt, wenn diese zum Tod oder einer Verletzung eines Menschen führt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Der FPÖ-nahe Justizminister Dieter Böhmdorfer ist mit seiner Gesetzesnovelle zur schärferen Bestrafung von Haltern gefährlicher Tiere zufrieden.
Böhmdorfer: Keine Jagd auf Hundebesitzer
Vor dem Ministerrat meinte der Ressortchef gegenüber Journalisten: "Unsere Arbeit ist getan." Man habe eine gute Lösung gefunden, an der auch viele Experten beteiligt gewesen seien. Den Ländern, die die Kompetenz für ein "Kampfhunde"-Verbot hätten, wollte der Minister keine Ratschläge über eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen erteilen.
Wie Böhmdorfer betonte, wolle er sich hier nicht in die entsprechenden Zuständigkeiten einmischen. Wenn allerdings bei ihm Rat gesucht würde, sei er selbstverständlich zu Gesprächen bereit. Wichtig sei ihm auch, dass mit seiner Novelle ein sorgfältigerer Umgang mit Tieren gewährleistet sei. Ihm gehe es keinesfalls um eine "Jagd auf Hundebesitzer".
Kostelka: "Glatte Themenverfehlung"
Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka erklärte, entgegen dem weitgehenden inhaltlichen Konsens in der Plenardebatte stelle der am Dienstag im Ministerrat behandelte Kampfhunde-Entwurf "eine glatte Themenverfehlung" dar. Sie ziele ausschließlich darauf ab, dass eine Gefährdung der Menschen durch Tiere mit höheren Strafen geahndet werden soll.
Die ursprünglich ins Auge gefassten und diskutierten Maßnahmen wie ein Verbot des Scharfmachens, das Verbot der Zucht zu gesteigerter Aggression, ein Importverbot bestimmter Rassen, ein "Hundeführerschein" und eine allgemeine Haftpflichtversicherung würden gänzlich fehlen, so Kostelka. Der Entwurf gehe damit an der Lösung des Problems vorbei.
Tierschutzverein protestiert energisch
"Energischen Protest" hat der Wiener Tierschutzverein gegen das beabsichtigte neue Wiener Hundegesetz eingelegt. Der jetzt zur Einsicht aufliegende Gesetzesentwurf sei "besonders hundefeindlich", kritisierte die Präsidentin des Wiener Tierschutzvereins, Lucie Loube.
"Hunden mit einer Schulterhöhe von über 30 cm und einem Gewicht von mehr als zehn Kilogramm generell gesetzlich einen Maulkorb zu verpassen, ist bar jeder Realität und zeugt von der Unkenntnis des Gesetzgebers zu einer praxisbezogenen, gesunden und vernünftigen Hundehaltung", sagte Loube. Würde die derzeit bestehende gesetzliche Regelung - entweder Leine oder Maulkorb - entsprechend exekutiert, stünde einem friedvollen Zusammenleben von Hundehaltern und Nichthundebesitzern nichts im Wege. Loube befürchtet im Übrigen einen wahren Abgabeboom von betroffenen Hunden in das ohnehin überfüllte Wiener Tierschutzhaus, sollte die Gesetzesnovelle in der jetzigen Form tatsächlich in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf, der erst nach der Wiener Gemeinderatswahl vom Stadtparlament beschlossen werden soll, sieht neben der Bewilligungspflicht und dem Maulkorbzwang für gefährliche Vierbeiner u.a. eine Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) und ein Register für alle Hunde in Wien vor.
