Am 5. April wird weiter verhandelt

Wieder keine Entscheidung: Freitag Mittag wurde der Baukartell-Prozess im Wiener Landesgericht neuerlich vertagt. Es geht erst am 5. April weiter. Branchen-Insider erwarten den Prozess-Ausgang mit Spannung.
Das Gericht gab einem Antrag der Verteidigung statt, ein sozialpartnerschaftliches Gutachten einzuholen. Es soll das Vorgehen der wegen illegaler Bieter-Absprachen angeklagten Firmen hinsichtlich einer Rechtfertigung aus volkswirtschaftlicher Sicht untersuchen.
Ankläger Erich Müller (im Bild links) sprach sich gegen die Zulassung des Antrages aus: Eine volkswirtschaftliche Rechtfertigung des Vorgehens müsse Vorteile enthalten, die "erheblich über die Gruppenmitglieder hinausgehen". Es gehe nicht an, dass die Öffentliche Hand auf allen Ebenen bemüht sei, die Budgets zu konsolidieren und durch einen Wettbewerb attraktive Angebote zu bekommen. Dieses Bestreben dann aber durch Absprachen unterlaufen werde und das Gericht sage, dies sei gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt.
Verteidiger Wolfgang Brandstetter interpretierte das Vorgehen der Firmen primär als Versuch, "ausländische Anbieter, die mit gefüllten Kriegskassen und Dumpingpreisen" agierten, vom österreichischen Markt abzuhalten.
Neun Angeklagte müssen auch zum nächsten Verhandlungstermin erscheinen.
Für vier der Angeklagten ist der Prozess bereits vorzeitig zu Ende: Nachdem Staatsanwalt Erich Müller (im Bild links) die Anklage wegen Betrugs im Zusammenhang mit dem Umbau der Meidlinger Hauptstraße zurückgezogen hatte, gab es vom Gericht in dieser Causa Freisprüche.
Der Vorwurf: Beim Umbau der Meidlinger Hauptstraße von Oktober 1991 bis Oktober 1994 soll durch Bieterabsprache ein Schaden von 3,9 Mio. S entstanden sein. Im Lauf des Verfahrens hatte Gerichtsgutachter Wolfgang Oberndorfer eine Expertise vorgelegt, nach der der Preis, zu dem die zum Zug gekommene ARGE beim Umbau der Meidlinger Hauptstraße gearbeitet hatte, doch nicht zu hoch gewesen sei.

