Donnerstag, 15. Februar 2001

Handy-Gespräche sollen "belauscht werden"

Lauschangriff auf Österreich: Monika Forstinger will Exekutive und Militär das unkontrollierte Abhören von Festnetz- und Mobiltelefonen ermöglichen.

Das Dokument mit der unscheinbaren Aktenzahl GZ 100048/IV-JD/00 birgt innenpolitischen Sprengstoff. Der aufschlussreiche Titel des im Eilzugstempo zur „allfälligen Stellungnahme“ vom Verkehrsministerium verschickten Verordnungsentwurfes: „Überwachung des Fernmeldeverkehrs“.

Der NEWS zugespielte Entwurf von FP-Ministerin Monika Forstinger wird aber nicht nur unter Datenschützern für massive Aufregung sorgen, denn betroffen ist nahezu jeder Österreicher. Unkontrolliertes Abhören. Es geht um die lückenlose Überwachung des heimischen Telefonnetzes inklusive der Gesprächsinhalte im Bereich des Festnetzes und der Mobiltelefonie. Das Abhören von Telefongesprächen gestaltet sich derzeit gerade im Bereich der boomenden Mobiltelefonie äußerst schwierig. Denn dazu werden in Österreich elf so genannte IMSI-Catcher eingesetzt, die den Nachteil haben, dass das Gerät immer
in unmittelbarer Nähe der abzuhörenden Person sein muss. Das soll jetzt für die Exekutive und die Nachrichtendienste des Bundesheeres (Abwehr- und Nachrichtenamt) einfacher werden.

Denn geplant ist, die Betreiber der Telefonnetze zu verpflichten, ein „Interface“ zu errichten, das es den Behörden ermöglicht, jederzeit direkt in Telefongespräche einzusteigen und mitzuhören. Grün-Mandatar Peter Pilz: „Dieses Interface ist so gestaltet, dass der jeweilige Netzbetreiber nicht einmal erfährt, wer gerade welche Daten und Inhalte abfragt. Eine parlamentarische Kontrolle dieser Schnittstelle ist nicht vorgesehen.“

Fakt ist, dass die ersten Stellungnahmen der betroffenen Netzbetreiber für Forstinger vernichtend ausfallen. Der Entwurf wird sogar als „verfassungsrechtlich bedenklich“ bezeichnet. Nächste Schwachstelle: Es sind keinerlei Mindesterfordernisse zur Dokumentation einer Überwachungshandlung vorgeschrieben – was die Netzbetreiber auf die Palme bringt. Zitat: „Aus der praktischen Erfahrung müssen wir anmerken, dass seitens der Sicherheitsbehörden oftmals unzulässiger Druck auf die verantwortlichen Mitarbeiter ausgeübt wird und man diese versucht dazu anzuhalten, vielfach auch unter Androhung von sicherheitsbehördlichen Sanktionen, notwendige Dokumentationsverpflichtungen nicht zu verlangen.“ Zudem wollen die Netzbetreiber sichergestellt haben, dass „sich nicht eine Unzahl kleiner Bezirkspolizeidienststellen ermächtigt fühlen, Überwachungen verschiedenster Art“ durchzuführen.

Die Überwachung ufert aus. Bereits jetzt werden jährlich 3.000 Anträge auf die so genannte „Rufdatenrückerfassung“ umgesetzt. Tendenz: stark steigend – plus 50 Prozent pro Jahr. Aus den Rufdatenrückerfassungen ist nicht nur ersichtlich, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat, sondern auch, wo sich ein Handy-Benutzer zum Zeitpunkt des Telefonates aufgehalten hat. Mit diesen Daten können Zeit-Weg-Diagramme erstellt werden, um festzustellen, wo sich die überwachte Person wann aufgehalten hat.
Pilz empört sich: „Zusätzlich soll in Zukunft völlig unkontrolliert mitgehört werden. Die Frau Forstinger hat offenbar keine Ahnung. Wahrscheinlich glaubt sie, ‚Interface‘ sei ein neuer Kosmetikartikel.“

Die Frist läuft nur noch 10 Tage

Wenig verwunderlich, dass engagierte Datenschützer nicht Neo-Ministerin Forstinger, sondern Justizminister Dieter Böhmdorfer und Innenminister Ernst Strasser als die wahren Betreiber der Überwachungsverordnung vermuten.
Die Begutachtungsfrist für die Verordnung läuft bereits am 23. Februar ab. Schon unmittelbar danach soll sie „im Einvernehmen mit dem Innen- und dem Justizminister“
beschlossen werden.

15.2.2001 11:39