Freitag, 9. Februar 2001

Scharfe Kritik der Grünen an Minister Böhmdorfer

Wenn Sie ab 1. Juli Ihrem Vermieter die Miete schuldig bleiben, kann dieser Ihnen sofort die Kündigung schicken. Erfolgt kein Einspruch, kann der Vermieter nach vier Wochen die Delogierung beantragen und Sie haben kein Mittel mehr dagegen. Die Grünen laufen Sturm gegen den Plan von Justizminister Böhmdorfer.

"Böhmdorfer macht sich zum Handlanger der Immobilienspekulanten und Hausbesitzer" - so lautet die Kritik der Grünen an der geplanten Zivilprozess-Novelle.
Wohnungs- und Bautensprecherin Gabriela Moser erklärte, durch die Hintertür der Novelle sollen Räumungsklagen möglichst reibungslos über die Bühne gehen. Mieter würden künftig nach nur einmaliger Verständigung vor die Tür gesetzt.

Diese "Expressabfertigung" nütze nur dem Vermieter und der Justiz. Für den betroffenen Mieter gehe es aber um die Existenz. Daher sollte das Verfahren mit einem entsprechenden Rechtsschutz für den Mieter beibehalten werden. Besonders "perfide" erscheine, dass es im Weg von gesetzlichen Verfahrensänderungen zu einer Aushöhlung des Mieterschutzes kommen werde, sagte Moser.

Wie war es bisher, was kommt mit 1. Juli
Bisher hätten sich nach Schwierigkeiten beim Bezahlen der Miete - wenn jemand beispielsweise die Arbeit verloren hat - das Gericht und die Wohnsitzgemeinde in die Angelegenheit eingeschaltet. Ab Juli dieses Jahres soll dies mit der Zivilprozess-Novelle anders werden. Wenn jemand die Miete schuldig bleibt, kann der Vermieter sofort die Kündigung schicken. Wenn kein Einspruch erfolgt, kann der Vermieter nach vier Wochen die Delogierung beantragen und der Mieter habe kein Mittel mehr dagegen.

9.2.2001 12:17