Donnerstag, 8. Februar 2001

Deutscher Altkanzler soll 300.000 Mark zahlen

Das Ermittlungsverfahren gegen Altkanzler Helmut Kohl im Zusammenhang mit der CDU-Spendenaffäre soll gegen Zahlung einer Geldbuße von 300.000 Mark (153.388 Euro/2,11 Mill. S) eingestellt werden.

Diese Absicht der Staatsanwalt Bonn gab am Donnerstag das Justizministerium in Düsseldorf bekannt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue bezogen sich auf die von Kohl entgegengenommen anonymen Spenden in Höhe von rund zwei Millionen Mark.

Das Düsseldorfer Ministerium teilte mit, es habe die Entscheidung des Leitenden Oberstaatsanwalts in Bonn fachaufsichtlich geprüft. Die Entscheidung sei rechtlich vertretbar und nicht zu beanstanden. Das Landgericht Bonn muss nun noch entscheiden, ob das Verfahren gegen Kohl gegen Zahlung der Geldbuße tatsächlich eingestellt wird.

8.2.2001 11:58