EU-Klage wegen mangelhafter Umweltvorschriften

Die EU-Kommission klagt Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Vorwurf: mangelhafte Umsetzung eines EU-Rahmengesetzes über den Zugang zu Informationen über die Umwelt.
Wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilt, hätten einige Bundesländer "immer noch keine einschlägigen Umsetzungsvorschriften" zu der EU-Richtlinie vorgelegt. "Sünder" sind die Bundesländer Burgenland, Salzburg, Niederösterreich, Kärnten, die Steiermark und Wien.
Die Richtlinie aus dem Jahre 1990 verpflichtet die Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu annehmbaren Kosten und ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss, der Zugang zu Umweltinformationen gewährt wird.
Einige der betroffenen Bundesländer haben der Kommission in der ersten Hälfte des Jahres 2000 Gesetzesentwürfe vorgelegt, deren Verabschiedung zwar die meisten Mängel beseitigen würde. Diese Gesetze wurden jedoch noch nicht verabschiedet. Aus diesem Grund entschloss sich die EU-Kommission, Österreich vor den EuGH zu bringen.
Umweltkommissarin Margot Wallström ersuchte die Bundesregierung "dringend", die Mängel bei der Umsetzung zu beheben, "um den Bürgern das wichtige demokratische Recht eines freien Zugangs zu Umweltinformationen zu gewähren."
