Disziplinarverfahren bleibt aufrecht

Die Disziplinarkommission für Exekutivbeamte hat die Suspendierungen gegen drei in der Causa Omofuma belastete Fremdenpolizisten aufgehoben. Das Disziplinarverfahren gegen die Beamten bleibt aufrecht.
Das für die gerichtlichen Vorerhebungen zuständige Landesgericht Korneuburg hat unterdessen einen dritten Gutachter bestellt, der die Umstände des Todes des nigerianischen Schubhäftlings untersuchen soll.
Marcus Omofuma war am 1. Mai 1999 im Zuge eines Abschiebungsfluges nach Sofia (Bulgarien) gestorben, nachdem ihm drei ihn begleitende Fremdenpolizisten mit einem Klebeband den Mund verschlossen hatten. Gegen die Beamten wird seither ermittelt. Konträre Meinungen von Gerichtsmedizinern haben dieses Verfahren bisher in die Länge gezogen.
Die Disziplinarkommission unter der Leitung von Wolfgang Knechtsberger hat auf Grund eines Antrages von Farid Rifaat, dem Anwalt der beschuldigten Polizisten, getagt. Der Vertreter hatte namens seiner Mandaten die lange Dauer der gerichtlichen Erhebungen ins Treffen geführt.
Polizistenanwalt: "Diese Entscheidung war schon längst fällig"
Am 17. Mai 1999, etwas mehr als zwei Wochen nach dem Tod des Schubhäftlings, hatte die Kommission eine Suspendierung der Beamten zunächst noch verneint. Das Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Tags darauf kündigte der damalige Innenminister Karl Schlögl (SPÖ) an, auf den Dienst der drei Polizisten zu "verzichten", es folgte eine "Nachtragsanzeige" bei der Disziplinarkommission. Am 20. Mai 1999 wurden alle drei beschuldigten Beamten im zweiten Anlauf suspendiert.
Zur nunmehr erfolgten Aufhebung dieser Maßnahme sagte Rifaat: "Diese Entscheidung war schon längst fällig, zumal die Aufrechterhaltung der Suspendierung sachlich nicht mehr gerechtfertigt war und im Verhältnis für die Dauer des Verfahrens auch unverhältnismäßig ist."
Die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits kritisierte die Aufhebung der Suspendierungen. Die Disziplinarkommission habe "keinen plausiblen Grund genannt" und "voreilig einen Freispruch vom Schuldvorwurf" gefällt, "bevor überhaupt noch eine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat". Stoisits: "Das erschreckende Fazit ist, dass der Tod von Marcus Omofuma völlig sanktionslos bleibt. Der Verdacht drängt sich daher auf, dass der Tod eines schwarzafrikanischen Flüchtlings den Behörden völlig gleichgültig ist." "Immer mehr drängt sich der Verdacht auf, dass die Verschleppung der Aufklärung gewollt ist", so die Grüne.
Konträre Aussagen der gerichtsmediz. Experten
Die Aufarbeitung des Falles Omofuma vor Gericht spießt sich an konträren Aussagen der gerichtsmedizinischen Experten. Wie berichtet, wird nunmehr ein drittes Gutachten eingeholt.
Der bulgarische Gerichtsmediziner Professor Stojcho Radanov, der die Leiche als erster untersucht hatte, machte in zwei Gutachten das Verschließen des Mundes sowie die Fesselung des Brustkorbes von Omofuma, durch die ein normales Atmen unmöglich geworden sei, für den Tod des Schubhäftlings verantwortlich. Der Wiener Gerichtsmediziner Christian Reiter hingegen hielt in einer ersten und zweiten Expertise auch eine Herzschwäche als Todesursache für möglich und betonte, dass ein Zusammenhang zwischen der Behandlung Omofumas durch die Beamten und seinem Ableben nicht zweifelsfrei hergestellt werden könne.
Die Entscheidung, einen dritten Gutachter zu bestellen, hat die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg nach Rücksprache mit der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium gefällt. Es wurde ein Experte aus dem Ausland beauftragt, der seine Arbeit bereits aufgenommen hat, hieß es am Montag in Korneuburg.
