Dienstag, 6. Februar 2001

SPITZELAFFÄRE

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Die Entscheidung über ein Disziplinarverfahren gegen den dienstfrei gestellten Polizisten und Wiener FPÖ-Generelsekretär Michael Kreißl ist vertagt: Der Dreiersenat will erst Kreißls Immunität aufheben lassen.

Die Polizeidirektion fordert die Entlassung Kreißls - er arbeitet im Zivilberuf als Kriminalbeamter. Ihm wird in der Spitzelaffäre Amtsmissbrauch und Anstiftung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen.

Zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist allerdings die Zustimmung des Wiener Landtages nötig, da Kreißl als Mandatar Immunität genießt. Der unabhängige Disziplinarsenat der Wiener Polizei hat deshalb einen Auslieferungsantrag an den Landtag beschlossen, bestätigt Kreißls Verteidiger Matthias Prückler.

Entscheidung am 6. März

Laut Disziplinarkommissionsvorsitzendem Wolfgang Knechtsberger soll eine Entscheidung über die Auslieferung Kreißls noch im Februar fallen. Am 6. März will der Senat endgültig über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens entscheiden. Sollte der Landtag nicht binnen acht Wochen zusammentreten, gilt der Auslieferungsantrag als bestätigt.

Ermittlungen gegen Petritz eingestellt

Für Gheneff steht jedenfalls fest, dass kein Grund für eine strafrechtliche Verfolgung des Haider-Sprechers gefunden wurde. Der frühere FP-Funktionär Josef Kleindienst, der die Spitzelaffäre mit seinen Aussagen losgetreten hatte, sei bereits wegen Kreditschädigung verklagt worden. Der Grün-Abgeordnete Peter Pilz fordert indessen weiterhin einen Untersuchungsausschuss. Er bot der FPÖ, die sich selbst mehrmals für eine parlamentarische Untersuchung der Vorgänge um die Spitzelaffäre ausgesprochen hatte, die Formulierung eines gemeinsamen Antrags an.

6.2.2001 15:33