Bundestag wartet auf schriftliche Begründung

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat am Mittwoch eine Strafe von 41 Millionen Mark (21,0 Mill. Euro/288 Mill. S) für die CDU aufgehoben. Die Sanktion hatte Bundestags-Präsident Wolfgang Thierse wegen des unvollständigen Rechenschaftsberichts 1998 der Partei verhängt.
Die Strafe stehe nicht im Einklang mit dem Parteiengesetz und sei damit rechtswidrig, entschied die Kammer. Während sich die CDU befriedigt zeigte, bekräftigte der Bundestag noch einmal seine Rechtsauffassung. Er will nun die schriftliche Begründung des Urteils prüfen, ehe er endgültig über einen Antrag auf Revision entscheidet.
Durch das Urteil verbessert sich die finanzielle Ausgangsbasis der CDU für den Bundestagswahlkampf 2002. Zwar musste die CDU durch die Klage die Gelder bisher auch nicht zahlen. Die Partei hatte aber bereits Vorkehrungen getroffen, falls sie doch für die Summe aufkommen müsste.
Insgesamt bleibt es damit bei den weiteren Sanktionen in Höhe von rund zehn Millionen Mark, die Thierse ebenfalls gegen die CDU verhängt hat. Den Großteil dieser Strafe hat die Partei akzeptiert. Sie war unter anderem wegen der vom ehemaligen Kanzler und CDU-Vorsitzenden Helmut Kohl verschwiegenen Spenden ausgesprochen worden.
Die 41 Millionen Mark sollten der CDU dagegen bei den staatlichen Zuschüssen gestrichen werden, weil sie im Rechenschaftsbericht 1998 insgesamt 18 Millionen Mark des hessischen Landesverbandes der Partei nicht aufgeführt hatte. Dieser hatte sie auf Geheimkonten in der Schweiz deponiert und von dort getarnt zurückgeholt.
Schon in der mehrstündigen mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende des Gerichts, Alexander Wichmann, erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sanktion erkennen lassen. Er hatte angedeutet, dass Thierse bei der Verhängung der Strafe seine Möglichkeiten eventuell überzogen hat.
