USA und Großbritannien begrüßten Urteil

Zwölf Jahre nach dem durch eine Bombenexplosion verursachten Absturz eines Panam-Jumbojet über dem schottischen Ort Lockerbie hat ein schottisches Gericht nun das Urteil ausgesprochen. Einer der Angeklagten, der 48-jährige Libyer Abdel Basset Megrahi wurde wegen Mordes schuldig erkannt und zu lebenslanger Haft verurteilt.
Megrahi soll jedoch nach 20 Jahren die Möglichkeit zur Begnadigung erhalten. Er hat nun 14 Tage Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen, was er nach libyschen Angaben auch tun wird. Der zweite Angeklagte Amin Khalifa Fahima wurde freigesprochen und kann sofort in sein Heimatland Libyen zurückkehren.
Beide Urteile seien einstimmig gefällt worden, sagte der Vorsitzende Richter, Lord Sutherland. Das Gericht betonte in seinem Erkenntnis, dass das Komplott, das Flugzeug zum Absturz zu bringen, in Libyen ausgeheckt und geplant und auch von Libyern durchgeführt worden sei.
Anklage forderte Verurteilung wegen Mordes
Die Anklagevertreten hatte für beide Libyer eine Verurteilung wegen Mordes gefordert, die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch. Der Prozess wurde nach schottischem Recht auf niederländischem Boden durchgeführt, da Libyen darauf bestanden hatte, dass das Verfahren nicht in den USA oder Großbritannien stattfinden dürfe. Während die Verteidigung nun gegen das Urteil innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen kann, hat die Anklage nach schottischem Recht hingegen keine Einspruchsmöglichkeit. Bei dem Bombenanschlag auf den Jumbo der Fluggesellschaft PanAm über der schottischen Ortschaft Lockerbie kamen am 21. Dezember 1988 insgesamt 270 Menschen ums Leben - 259 Passagiere und Besatzungsmitglieder des Flugzeuges und 11 Bewohner des Ortes Lockerbie.
Im Gerichtssaal anwesend waren zahlreiche Angehörige der Opfer aus den USA und Großbritannien, die ihren Unmut über das Urteil bekundeten. Ein Brite, dessen Tochter bei dem Bombenanschlag ums Leben gekommen war, brach kurz nach dem Schuldspruch zusammen und musste aus dem Gerichtssaal getragen werden. Er hatte jeden Verhandlungstag im Gerichtssaal verfolgt.
Prozess begann vor neun Monaten
Der Prozess gegen die beiden Libyer hatte nach langem Tauziehen vor fast neun Monaten begonnen. Schon vor Verkündung des Urteils hatten die Angehörigen erklärt, sie wollten weiter auf eine vollständige Aufklärung des Falls dringen. Ein Sprecher erklärte, die Angehörigen forderten eine öffentliche Anhörung darüber, wie die britische Regierung und die Geheimdienstes mit dem Anschlag umgegangen seien.
Die Angeklagten hatten in der Hauptverhandlung wiederholt ihre Unschuld erklärt. Ihre Anwälte nannten die Beweise der Anklage unzureichend. Sie stellten die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen, eines früheren Mitarbeiters des amerikanischen Geheimdienstes CIA, in Frage. Laut Anklage haben Megrahi und Fahima einen Koffer mit der Bombe auf dem Flughafen von Luka in Malta an Bord eines Flugzeugs gebracht. Wegen lückenhafter Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen sei der Koffer dann auf den Panam-Flug 103 A nach London verladen worden.
Anhörung dauerte 85 Tage
Die Staatsanwaltschaft ließ die Angeklagepunkte der Verschwörung und der Verletzung der Regeln der Luftsicherheit fallen und konzentrierte sich auf die schwerste Anschuldigung - Mord. In der 85 Tage dauernden Anhörung hörte das Gericht 235 Zeugen. Die Verteidigung rief nur drei Zeugen auf, nachdem sie keine Dokumente der syrischen Regierung vorlegen konnte, die nach Angaben der Anwälte den Beweis für die Verwicklung einer palästinensischen Terrorgruppe in den Anschlag erbringen sollten.
Libyen erklärte, das Urteil von Cam Zeist respektieren zu wollen und verlangte eine Aufhebung der Sanktionen, die wegen des Anschlages seitens der UNo verhängt worden waren. Die USA und Großbritannien begrüßten die Entscheidung der Richter von Camp Zeist und forderten Libyen auf, die Verantwortung für den Anschlag auf das flugzeug voll zu übernehmen. Eine Aufhebung der gegen Libyen verhängten Sanktionen wollen die USA und Großbritannien vorläufig noch nicht empfehlen. Die Sanktionen sind vor einiger Zeit ausgesetzt, aber nicht aufgehoben worden.
